18. Juni 2025

Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen

Um übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden, ist die Umsetzung der Ergänzung in § 80a BBG erforderlich.

Näheres zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen finden Sie auf Seite 19 des Gesetzesentwurfs.

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften