30. Oktober 2025

Beschleunigung der Beihilfebearbeitung für Beamtinnen und Beamte

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vorgelegt (BT-Drucksache 21/1926). Neben Anpassungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfung enthält der Entwurf wichtige Neuerungen für Beamtinnen und Beamte, insbesondere zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung.

Im Artikel 7 des Gesetzentwurfs wird ein neuer § 80a in das Bundesbeamtengesetz (BBG) eingefügt, der die Überschrift „Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen“ trägt. Danach gilt eine beantragte Aufwendung grundsätzlich als erstattungsfähig, wenn die zuständige Beihilfestelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags entschieden hat. Damit wird sichergestellt, dass Beihilfeverfahren nicht übermäßig lange dauern und die Berechtigten schneller Klarheit über ihren Anspruch erhalten.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Eine beauftragte Aufwendung gilt nicht als erstattungsfähig, wenn grundsätzlich eine vorherige Anerkennung der Aufwendung erforderlich ist und diese Anerkennung zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht erfolgt ist, oder wenn und soweit kein Anspruch auf Erstattung der beantragten Aufwendung bestanden hätte und die beihilfeberechtigte Person dies wusste oder infolge grober Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt nicht wusste. Auf diese Weise werden sowohl missbräuchliche Anträge als auch unzulässige Aufwendungen ausgeschlossen, während gleichzeitig die Verfahren für berechtigte Beihilfeberechtigte beschleunigt werden.

Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf ist für den 3. November 2025 vorgesehen.

Der VBB begrüßt die Einführung des neuen § 80a BBG. Die Neuregelung setzt verbindliche Bearbeitungsfristen, schafft Transparenz in den Beihilfeverfahren und ist ein wesentlicher Schritt zu einer effizienteren Verwaltung. Darüber hinaus erwarten wir nachdrücklich, dass das parlamentarische Verfahren nach der Anhörung zügig abgeschlossen wird, sodass das Gesetz noch im Jahr 2025 in Kraft tritt.