23. November 2023

Fachinformation

BMI zur aktuellen haushalswirtschaftlichen Sperre

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 ergibt sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage.

Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. 

Dies gilt nicht für im Vollzug des Haushalts 2023 erteilte über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.

Sollte in besonderen Ausnahmefällen die Freigabe einer veranschlagten, nun aber gesperrten, Verpflichtungsermächtigung als erforderlich angesehen werden, ist dies formlos auf dem Dienstweg unter Darlegung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit über das ministerielle Bewirtschafterreferat an das zuständige Kapitelreferat der Abt. HC zu melden. Von dort erfolgt die erforderliche Abstimmung mit dem BMF.