16. Juli 2020

Bundesfinanzministerium will den Behindertenpauschbetrag erhöhen

Nach einer langen Zeit soll nunmehr zukünftig eine bessere Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung erfolgen.

Hierzu plant das Bundesfinanzministerium die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag.

Die Rechte und Nachteilsausgleiche, die schwerbehinderten Menschen zustehen, ergeben sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), sondern auch aus vielen anderen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Steuerrecht.

Menschen mit Behinderung sollen zum Ausgleich ihrer laufenden behinderungsbedingten Aufwendungen steuerlich mit dem Behinderten-Pauschbetrag entlastet werden. In diesen Fällen erfolgt der Ausgleich ohne dass Kosten im Einzelnen nachgewiesen werden müssen.  Mit dem Pauschbetrag sind diejenigen Aufwendungen abgegolten, die behinderungsbedingt laufend entstehen und deshalb für die Behinderung typisch sind.

Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die Behinderten-Pauschbeträge angepasst werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

– die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik,

– die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten Pauschbetrags und

– der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50

„Das ist grundsätzlich eine gute Idee“, erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach am 14. Juli 2020 in Berlin, „zumal es ebenfalls die Beschäftigten in den Finanzämtern entlastet.“ Doch ein erneutes Auseinanderdriften des Pauschbetrags und der allgemeinen Preisentwicklung müsse unbedingt verhindert werden, so Silberbach weiter. „Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass eine Dynamisierung in den aktuellen Gesetzentwurf einfließt.“

Auch wir im VBB werden dieses Anliegen weiter mit unterstützen.

 

Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen

Gerhard Bernahrndt

Bundesschwerbehindertenvertreter