Zurzeit werden im BMVg durch Personalentscheidungen, aber auch durch organisatorische Vorgaben die Weichen neu gestellt.
Insbesondere die Organisation des BMVg wird der Lackmustest dafür sein, wie es mit der Wertschätzung des neuen Bundesministers für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr aussieht. Nach unserem Verständnis ist die eigenständige Wehrverwaltung aus dem BMVg heraus von zivilen Abteilungen zu führen und zu beaufsichtigen. Die Abteilungsleitungen erhalten ihre Vorgaben von der politischen Leitung des BMVg - nach dem gerade für bewaffnete Streitkräfte in einer Demokratie essenziellen Grundsatz des Primats der Politik- also vom „zivilen“ Minister und den zivilen Staatssekretären. Diese Aufgaben sind in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien klar geregelt: „Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre leiten die Verwaltung und sind für die zielorientierte Wahrnehmung der Aufgabe des Bundesministeriums verantwortlich.“(§ 6, Abs. 2 GGO).
Informationen zu den beabsichtigten organisatorischen Änderungen erfolgten lediglich mündlich. Danach zeichnet sich ab, dass der Leitungsbereich des BMVg erheblich verändert werden soll. Beabsichtigt ist die Einführung eines sogenannten Planungs- und Führungsstabes, der ein Arbeitsmuskel für die politische Leitung des BMVg - also die beamteten Staatsekretäre und den Minister - sowie für den Generalinspekteur (GI) sein soll. Dieser Stab wird militärisch geleitet und ausgestaltet. Im Gegensatz zu früheren Planungsstäben soll dieser Stab nicht nur den Minister beraten und Handlungsempfehlungen für ihn erarbeiten. Alle Vorlagen aus dem BMVg an die politische Leitung des BMVg und an den GI sollen bewertet sowie inhaltlich und qualitativ gesteuert werden. Die Vorlagen an die politische Leitung des BMVg gehen damit durch einen „militärischen Filter“. Die Büros der Staatssekretäre sollen entsprechend ausgedünnt werden.
Militärische Vorlagen erreichen den Minister bisher über den GI. Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass wichtige Vorlagen des Generalinspekteurs noch zusätzlich dem militärischen Planungs- und Führungsstab vorgelegt werden, denn der Generalinspekteur als oberster militärischer Berater hat den direkten Zugang zum Minister.
Der Minister lässt zu Recht keinen Zweifel daran, dass er Strukturen straffen und damit insbesondere Entscheidungsprozesse beschleunigen möchte. Der geplante Stab bewirkt jedoch das Gegenteil. Das Ministerium hätte eine weitere Entscheidungsebene, eine zusätzliche Sollbruch- und Schnittstelle. Die Staatssekretäre als Teil der politischen Leitung werden zu Gunsten des militärischen Planungs- und Führungsstabes geschwächt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang bereits die Vorgabe, dass alle Leitungsbüros von einer Soldatin/ einem Soldaten geleitet werden sollen.
Das strukturelle Risiko eines Stabes für drei Leitungsbüros und den GI ist offenkundig. Ganz praktisch ist es unvorstellbar, dass sich vier Büros für Besprechungen aus demselben, quantitativ reduzierten Referentenpool bedienen. Selbstredend, dass das Ministerbüro immer Primus inter pares ist. Die Staatssekretäre werden nicht mehr auf das „know how“ im eigenen Büro zurückgreifen können.
Die Geschäftsordnung (GO) des BMVg gibt klare Vorgaben für die Zusammenarbeit vor. Nach unserer Auffassung wäre es vor dem Einrichten einer komplexen neuen Struktur zunächst einen Versuch wert gewesen, mit klaren Ansagen auf die Einhaltung der GO zu verweisen und unabgestimmte, widersprüchliche oder ausufernde Vorlagen regelmäßig zurückzugeben. Das würde jedoch dann nicht verfangen, wenn das primäre Ziel der Veränderung die zusätzliche militärische Prüfschleife aller Leitungsvorlagen sein soll.
Dem Vernehmen nach sollen die Ergebnisse der Strukturüberlegungen unmittelbar nach Ostern bekannt gegeben werden. Die Betroffenen wurden nicht informiert.
Der Hauptpersonalrat beim BMVg hat eine umfassende schriftliche Information eingefordert.
Die Vorsitzende des VBB, Imke v. Bornstaedt-Küpper, fordert daher: