26. Juni 2018

Chance zum Aufstieg im technischen Dienst - Bewerbungsfrist läuft am 06. Juli 2018 ab!

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ruft zu Personalvorschlägen und Bewerbungen für Aufstiegsverfahren in den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – auf

Zur Steigerung der Attraktivität der Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erhalten besonders leistungsstarke und leistungsbereite sowie belastbare Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr die Chance eines Aufstiegsverfahren nach §§ 36 und 37 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung in den höheren technischen Verwaltungsdienst.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat zur Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen aufgefordert.

Wer das Auswahlverfahren besteht und zugelassen wird, kann vom 1. Dezember 2018 bis 31. Mai 2020 an dem für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Wehrtechnik eingerichteten fachspezifischen Vorbereitungsdienst teilnehmen.

Interessenten müssen nach dem Aufruf folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Die Interessenten müssen sich nach Ablauf der Probezeit mindestens drei Jahre bewährt haben und dürfen bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

• Die Interessenten sollen mindestens das erste Beförderungsamt erreicht haben.

• Die Interessenten sollen sich in verschiedenen herausgehobenen Verwendungen mit unterschiedlichen Anforderungen bewährt haben und entsprechende Leistungen nachweisen.

• Die vorletzte Beurteilung zum Stichtag 31. Januar 2015 und die letzte Beurteilung zum Stichtag 31. Januar 2018 müssen das Gesamturteil „überragend“ (S) oder mindestens „sehr gut“ (1) haben.

• Nachweis eines so genannten standardisierten Sprachleistungsprofils 2221 in Englisch oder Französisch bzw. vergleichbarer Sprachkenntnisse.

• Eine positive Stellungnahme der/des Vorgesetzten zur jeweiligen Bewerbung.

Beamtinnen und Beamte, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können sich selbst bewerben oder von ihren Vorgesetzten vorgeschlagen werden. In der beizufügenden Stellungnahme der oder des Vorgesetzten ist ausführlich darzulegen, welche Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Beamtin oder der Beamte den Anforderungen der nächsthöheren Laufbahn gewachsen oder – bei einem negativen Votum - im Einzelfall nicht gewachsen sein wird. Bei Schwerbehinderten ist vor der Abgabe der Stellungnahme die zuständige Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.

Nutzen Sie Ihre Chance und handeln Sie schnell. Vorschläge und Bewerbungen sind

noch bis spätestens 6. Juli 2018 zu richten an:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

- V 2.2.2 a -

Alte Heerstr. 81

53757 Sankt Augustin