Neuer Wehrdienst – Bundestag beschließt Wehrdienst Modernisierungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die gesetzlichen Grundlagen für den neuen Wehrdienst geschaffen, der stärker auf Freiwilligkeit setzt und zugleich Instrumente zur Bedarfsdeckung vorsieht.
Nach der abschließenden Beratung im Bundestag wurde festgelegt, dass der Wehrdienst grundsätzlich freiwillig bleibt. Männer ab dem Jahrgang 2008 erhalten jedoch eine verpflichtende Musterung, um ihre Eignung und gesundheitliche Befähigung für den Dienst festzustellen. Frauen können freiwillig teilnehmen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig enthält es die Möglichkeit, im Bedarfsfall ergänzende Maßnahmen zu beschließen, um den Personalbedarf der Bundeswehr zu sichern.
Für Interessierte bedeutet dies, dass sie frühzeitig Klarheit über ihre Möglichkeiten und die Bedingungen des Wehrdienstes erhalten. Das Gesetz schafft Transparenz und Planbarkeit und gibt der Bundeswehr ein Instrument, um den Personalbedarf langfristig sicherzustellen.
Hinweis: Der dbb als Dachverband und der darin vertretene VBB haben im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Gesetz abgegeben, in der die Zielsetzung des Wehrdienst‑Modernisierungsgesetzes unterstützt und auf die besondere Bedeutung der Berücksichtigung des zivilen Personals hingewiesen wird.
Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz
Beihilfebearbeitung wird schneller: Bundestag beschließt neuen § 80a BBG
Wie bereits in unserem Informationsbeitrag vom 30.10.2025 dargestellt, hatte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Über die vorgesehenen beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen durch den neuen § 80a BBG hatten wir bereits umfassend informiert.
Nach der nun erfolgten abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag wurde der Gesetzentwurf am 4. Dezember 2025 angenommen. Die im Entwurf enthaltene Einführung der Vier-Wochen-Fiktionsregelung im Beihilferecht (§ 80a BBG) wurde vom Parlament bestätigt. Damit bleibt die zentrale Neuerung bestehen, wonach eine beantragte Aufwendung als erstattungsfähig gilt, wenn die zuständige Beihilfestelle nicht innerhalb von vier Wochen entscheidet.
Das Gesetz tritt – wie vorgesehen – am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da die Verkündung derzeit noch aussteht, findet die neue Fiktionsregelung erst ab diesem Zeitpunkt Anwendung. Durch den Bundestagsbeschluss besteht jedoch bereits Rechtsklarheit darüber, dass die Verfahrensbeschleunigung umgesetzt wird.
Der VBB begrüßt ausdrücklich, dass die verbindliche Bearbeitungsfrist und die damit verbundene Entlastung der Beihilfeberechtigten vom Gesetzgeber übernommen wurden. Mit Einführung des § 80a BBG werden Beihilfeverfahren künftig transparenter, planbarer und effizienter gestaltet.
Deutscher Bundestag - Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erörtert