07. Juli 2023

Fachinformation

Dynamisierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 01.01.2024

Das BMI hat mit Rundschreiben D6-30111/16#1 die Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 1. Januar 2024 bekannt gegeben.

Hintergrund:

In der Beihilfe sind neben der Beamtin/dem Beamten selbst weitere Personen nur berücksichtigungsfähig, wenn diese Personen schutzbedürftig sind, weil sie nicht über ausreichende eigene Einkünfte verfügen. Nun wird die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige in der Beihilfe des Bundes von derzeit 20.000 € auf 20.878 € angepasst. Diese Anpassung folgt der jährlichen Entwicklung des Rentenwerts. Diese Regelung zur Dynamisierung wurde bereits durch die 9. Änderungsverordnung aus dem Jahr 2020 in das Beihilferecht des Bundes eingefügt, findet aber nunmehr erstmalig Anwendung.