12. November 2021

Eine Ära geht zu Ende – ein neuer Zeitabschnitt beginnt

Im Rahmen der Weiterentwicklung der bewirtschafteten Betreuung in der Bundeswehr endet der zwischen der Heimbetriebsgesellschaft mbH und Co KG (HBG) und der Bundeswehr geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag einvernehmlich mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Zeit, Bilanz zu ziehen und Danke zu sagen.

Die HBG unterstützt seit September 1995 das Bundesministerium der Verteidigung bei der Wahrnehmung seiner Betreuungsaufgaben. Mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag hat die Bundeswehr der HBG eine Vielzahl von Aufgaben übertragen, die einerseits eine Erleichterung für die Betreiberinnen und Betreiber der Heimbetriebe, andererseits aber auch Einschränkungen in ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung zur Folge hatten.

Mit der Auflösung der vertraglichen Beziehung zur HBG vollzieht die Bundeswehr den ersten Schritt hin zu einer Weiterentwicklung der bewirtschafteten Betreuung in der Bundeswehr, an deren Ende die Umsetzung des „Modell-Kasino“ steht.

Modell Kasino - Zukunftsmodell für die Betreuung

Das „Modell Kasino“ ist ein Pilotprojekt des Bundesministeriums der Verteidigung, das von der Projektorganisation des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) begleitet und an den acht Modellstandorten (Panker, Höxter, Prenzlau, Kiel, Laupheim, Dornstadt, Daun und Niederstetten) erprobt wird. Die Einrichtungen der bewirtschafteten Betreuung (z.B. OHG, UHG, „Mannschaftsheim“) sind für die Angehörigen der Bundeswehr und vor allem die Soldatinnen und Soldaten sehr wichtig. Es sind Orte der Gemeinschaft und der Geselligkeit und sie tragen damit nicht nur zum leiblichen Wohl der Truppe bei. Mit dem neuen Konzept soll vor allem das gastronomische Angebot für die Truppe verbessert werden, insbesondere an Standorten, an denen bisher gar kein oder nur ein sehr eingeschränktes Betreuungsangebot vorhanden ist.

Auch die zwischen der HBG und den Heimbetreiberinnen und Heimbetreibern geschlossenen Dienstleistungsverträge enden zum 31. Dezember 2021, trotzdem ist die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten gesichert. Die Bewirtschaftungsverträge bleiben bestehen und gewährleisten somit eine bruchfreie Versorgung an den Standorten.

Angebot am Bedarf orientiert

Eine wesentliche Änderung in der Versorgung mit den Waren des täglichen Bedarfs erfolgt beim sogenannten „Grundsortiment“ mit ausgesuchten Artikeln zu einheitlichen Preisen, das die Heimbetriebe bisher bundeswehreinheitlich führen mussten. Dieses Angebot soll in ein „Basis-Sortiment“ umgewandelt werden, das die jeweiligen lokalen und regionalen Besonderheiten, Produktangebote am Standort und nicht zuletzt die vorherrschende Nachfrage besser berücksichtigt. Dieses standortbezogene Warensortiment ist daher besser geeignet, alle Interessen vor Ort zu vereinen, zumal die Beteiligungsrechte auch vor Ort wahrgenommen werden.

Die Öffnungszeiten der Heimbetriebe richten sich weiterhin nach dem Bedarf der Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr am Standort und unterliegen unverändert den gesetzlichen Mitbestimmungsrechten.

Auch nach Feierabend und an Feiertagen sind Getränke, Snacks und anderes über Automaten erhältlich. Das hat sich bewährt; daher wird an einer Automatenversorgung als Minimalversorgung unverändert festgehalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit den Heimbetrieben ist der umsatzabhängige Truppenrabatt, der zur Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen am Standort verwendet wird. Zur Leistung des Truppenrabattes sind die Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber nach dem mit dem Bund geschlossenen Überlassungsvertrag auch nach Auflösung der HBG weiterhin verpflichtet, allerdings wird dieser von 2,5 Prozent auf 2 Prozent aller steuerbaren Umsätze abgesenkt und somit eine Vereinheitlichung der Truppenrabattleistungen für alle Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen der bewirtschafteten Betreuung vollzogen. Durch diese Reduzierung werden die Heimbetriebe ab dem 1. Januar 2022 entlastet. Im Gegenzug entfällt die vormals durch die HGB geleistete finanzielle Unterstützung für umsatzschwache Heimbetriebe.

Dank für 26 Jahre Zusammenarbeit

Mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit der HBG geht eine Ära zu Ende. Die HBG hat die Bundeswehr über viele Jahre mit ihrer Kompetenz bei der Sicherstellung des Betreuungsauftrages innerhalb der Bundeswehr unterstützt und beraten sowie sich für Verbesserungen der Situation der Betreiberinnen und Betreiber engagiert. Dabei hat sie stets die Betreuung der Soldatinnen und Soldaten in den Fokus ihrer Arbeit gestellt. Das Bundesministerium der Verteidigung dankt den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HBG ausdrücklich und wünscht allen Beteiligten auch zukünftig viel Glück und Erfolg.

(Autoren: IUD II 2)