03. November 2025

Einführung der Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden („42-Stunden-Woche auf freiwilliger Basis“)

Mit dem Abschluss der Tarifeinigung 2025 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass eine neue Möglichkeit zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten geschaffen wird.

Demnach können Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2025 im gegenseitigen Einvernehmen individuell vereinbaren, die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit zeitlich befristet zu erhöhen. Eine solche Vereinbarung ist für beide Seiten freiwillig.

Die wöchentliche Arbeitszeit kann um bis zu 3 Stunden erhöht werden. Beschäftigte erhalten dafür ein anteilig erhöhtes Entgelt. Hinzu kommt ein Erhöhungszuschlag pro Stunde in der EG 1 -9b von 25% und in der EG 9c-15 von 15%.

Das BMI hat mit dem Durchführungsrundschreiben D5.31001/17#32  vom 22.10.2025 nun die tariflichen Vorgaben veröffentlicht. Für die Umsetzung im Geschäftsbereich BMVg ist noch ein entsprechender Erlass erforderlich, der nach hiesigen Informationen in der 2 Novemberhälfte herausgegeben wird. Wir empfehlen einen Antrag erst danach zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben des BMI.