28. Oktober 2022

Fachinformation zum neuen E-Rezept in der Beihilfe

Das Bundesverwaltungsamt hat zum Sachstand der Umsetzung des E-Rezepts informiert, da es durch den Start des E-Rezeptes in einigen Regionen Deutschlands im September 2022 vermehrt zu Anfragen zur Nutzung durch beihilfeberechtigte Personen gekommen ist.

Dazu ist zunächst grundlegend mitzuteilen, dass das E-Rezept nur indirekt ein Thema für die Beihilfeerstattung als solche ist, da die Beihilfe nur für die Erstattung der Arzneimittelkosten zuständig ist.

An der Einreichung bei der Beihilfe durch die beihilfeberechtigten Personen ändert sich durch das E-Rezepts nichts. Das E-Rezept hat ein anderes Format und einen anderen Aufbau. Aus der E-Rezept-App der gematik GmbH kann das E-Rezept geteilt und über die Upload-Funktion der Beihilfe-App direkt eingereicht werden.

Für die Nutzung des E-Rezeptes ist allerdings zuerst die Vergabe einer eineindeutigen Krankenversicherungsnummer nach dem Format der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Der PKV-Verband arbeitet bereits intensiv an der Vergabe der neuen Krankenversicherungsnummern für alle privatversicherten Personen. Es wird davon ausgegangen, dass die PKV-Mitgliedsunternehmern die Versicherten in Kürze darüber informieren werden.

Um dieses Thema für die beihilfeberechtigten Personen anschaulich aufzubereiten, hat das Bundesverwaltungsamt ein Erklärvideo erstellt:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2022/E-Rezept_Beihilfe.html