23. März 2020

Fortgang Personalratswahlen - Abbruch, ja oder nein?

wir hatten bereits am 18. März 2020 erste Hinweise zur den Personalratswahlen 2020 im Hinblick auf die Corona-Pandemie herausgegeben. Eine rechtskonforme Durchführung ist derzeit weitestgehend unmöglich, zudem wird jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst jetzt benötigt, und das nicht zur Durchführung von Personalratswahlen…

Der dbb beamtenbund und tarifunion fragt derzeit unter den Mitgliedsgewerkschaften ab, inwiefern diese den Abbruch der Personalratswahlen befürworten.

Der dbb weist zu Recht darauf hin, dass die vom BMI durch Änderung der Wahlordnung geplante Einräumung der Möglichkeit zur Anordnung der generellen Briefwahl nicht folgende Problematiken, die aufgrund des Verbotes von Dienstreisen, des Verbotes der Durchführung von Sitzungen/Versammlungen sowie der umfangreichen Anordnung von Telearbeit entstehen, löst:

⇒ Durchführung von Wahlvorstandssitzungen

⇒ Bekanntgaben/Aushänge in den Dienststellen(teilen)

⇒ Schwierigkeiten bei Einsichtnahme in und daraus folgend bei Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis

⇒ Keine oder nicht fristgerechte Erreichbarkeit der Beschäftigten für die Einholung von Stützunterschriften 

⇒ Keine oder nicht fristgerechte Erreichbarkeit von potentiellen Kandidaten/Kandidatinnen zur Einsammlung der Zustimmungserklärungen

⇒ Fristgerechte Beseitigung von Mängeln bei Wahlvorschlägen

⇒ Gefährdung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl bei Stimmauszählung

 ⇒ Durchführung der konstituierenden Sitzung des Personalrats mit Durchführung der Vorstandswahlen/ggf. Freistellungswahlen

⇒ Durchführung ordentlicher Sitzungen des Personalrats.

Da auch Wahlwerbung in Form von Sichtwerbung (Flyer, Plakate) bei überwiegend abwesender Belegschaft kaum möglich bzw. wenig effektiv ist, eine Vorstellung der Kandidatinnen/Kandidaten am Arbeitsplatz der Beschäftigten oder in einer Personalversammlung ausscheidet, ist auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Werbemöglichkeiten zu verzeichnen.

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) unterstützt daher die Forderung nach einer Verschiebung der Wahlen und wird sich bei einer gesetzlichen Änderung des BPersVG/Zwischenregelung entsprechend aktiv mit einbringen!