15. Juni 2018

Geschichtliches für den Historiker

Zu einem ersten Gespräch trafen sich der neue Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Peter Tauber und der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (/VBB), Wolfram Kamm.

Dabei erläuterte der Bundesvorsitzende die historische Einordnung der ältesten Interessenvertretung in der Bundeswehr am Beispiel eines der maßgeblichen Gründungsmitglieder, Ernst Wirmer. Gerade die historische Leistung von Ernst Wirmer und des damaligen Ministerialrates im nordrheinwestfälischen Landesdienst, Rainer Barzel, sich erfolgreich und gegen die Interessenlage der meisten hochrangigen Militärs für eine zivile Militärverwaltung zu verwenden, ist bis in die heutige Zeit Richtschnur für das verbandliche Handeln des VBB. Diese Handlungsmaxime bedeute aber nicht eine Verweigerungshaltung bei notwendigen organisatorischen Anpassungen, so sie gut durchdacht seien. Die sogenannte „Zweisäulentheorie“ habe sich über Jahrzehnte bestens bewährt. Die Anpassungsbereitschaft und die Fähigkeit sich Neuem nicht zu verschließen dokumentiere sie am Besten in der Bereitschaft der zivilen Kolleginnen und Kollegen – gleich welcher Statusgruppe – freiwillig einen Statuswechsel vorzunehmen und in allen Auslandseinsätzen höchst proffessionell und qualifiziert Ihre Frau und Ihren Mann zustehen, mit allen, auch negativen Folgen.

Auf die Frage von Dr. Tauber nach den derzeit aktuellen Handlungsfeldern des Verbandes betonte der Bundesvorsitzende, dass gerade die Attraktivität des Dienstes der zivilen Kolleginnen und Kollegen in der Bundeswehr ein ständiges Themenfeld der Verbandsarbeit ist. Dazu müssten die besoldungs- und beamtenrechtlichen Rahmenbindungen zwingend angepasst werden. Nicht mehr hinnehmbar sei mittlerweile die Verweigerungshaltung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bezüglich des Optionsmodells bei Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung. Der Bundesvorsitzende bat Dr. Tauber eindringlich um Unterstützung in dieser Angelegenheit. Trotz fehlender fachlicher Zuständigkeit versage der BMF aus für den Verband nicht nachzuvollziehenden Gründen, einer einheitlichen Lösung bei militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr seine Zustimmung. Man könne nicht auf der einen Seite erwarten, dass zivile Kolleginnen und Kollegen für die Bundesrepublik Deutschland in den Auslandseinsätzen ihren Kopf hinhalten und auf der anderen Seite im Bereich der besoldungsrechtlichen Nebengebiete eine derartige Ungerechtigkeit zulassen. Hier sagte Staatssekretär Dr. Tauber seine Unterstützung zu.