Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen.
Damit wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
Das Gesetz sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 % und zum 1. April 2022 um 1,8 % vor, womit das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zeitgleich und systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen wurde.
Im Gesetz allerdings nicht umgesetzt werden konnten die konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestmaß einer verfassungskonformen Ausgestaltung einer jeweils angemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten - im Abstand zur sozialen Grundsicherung, so wie bei Beamten mit Kindern - im Bundesbereich – und dies, trotz der Tatsache, dass das Bundesinnenministerium im ersten Entwurf eine Berücksichtigungsmöglichkeit aufgezeigt hatte.
Nichts desto trotz ist die Frage des Mindestmaßes und der Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex, schwierig und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, weil seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist. Hier wird der VBB zusammen mit dem dbb weiter dranbleiben.
Wie auch in den Jahren zuvor, stellt der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) seinen Mitgliedern bzw. interessierten Kolleginnen und Kollegen neue Entgelt- und Besoldungstabellen zur Verfügung. Diese können hier auf der Homepage abgerufen bzw. zudem in Papierform in der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.