14. Juli 2023

Feuerwehr

Großer Erfolg: Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage steht bevor

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung am 13. Juli 2023 gebilligt und damit den Weg für eine Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat nach der Sommerpause frei gemacht.

Im Rahmen dieses Gesetzentwurfes wird die langjährige Forderung des VBB nach einer Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage geregelt. Hier hat sich das beharrliche Engagement des VBB endlich bezahlt gemacht. Wir haben uns hierfür insbesondere in der letzten Zeit gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Bundeswehrfeuerwehrverband, eingesetzt.

Die Regelung im Wortlaut des Kabinettsbeschlusses:

"Zudem wird in Anlehnung an den von 1990 bis 1998 geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Soldatinnen und Soldaten (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bis zum Inkrafttreten der Regelung in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage auf Grund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist nicht vorgesehen."

Wir informieren Sie selbstverständlich über den aktuellen Stand in Bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzes.

Hintergrund:

Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u. a. die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Versorgungswirksam sollten danach nur noch Dienstbezüge sein, die alimentativ geschuldet sind. Stellenzulagen gehören nicht hierzu.