Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben D6.30111/16#1 die Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
Info Nr. 09 > Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Hier: Dynamisierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 01.01.2026
Anlage > Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – Dynamisierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 01.01.2026 auf Grund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025