Mit Veröffentlichung des Änderungstarifvertrags Nr. 11 zur Entgeltordnung Bund vom 24. Oktober 2024 wurden für bestimmte Berufsgruppen neue tarifliche Eingruppierungsmöglichkeiten geschaffen.
Über das Verhandlungsergebnis hatten wir bereits im Januar 2025 informiert und auf die bestehende Antragsfrist hingewiesen:Link zur Mitteilung.
Gemäß § 29d des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD (TVÜ-Bund) besteht für betroffene Beschäftigte die Möglichkeit, auf Antrag in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert zu werden, sofern sich eine solche infolge der tariflichen Änderungen ergibt.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass der Antrag bis spätestens zum 30. Juni 2025 bei der zuständigen personalverwaltenden Stelle eingegangen sein muss. Diese Frist stellt eine tarifliche Ausschlussfrist dar. Ein fristgerecht gestellter Antrag entfaltet rückwirkend Wirkung zum 1. Januar 2025. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Stichtag ruht, beginnt die Sechsmonatsfrist mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag wirkt auch in diesem Fall auf den 1. Januar 2025 zurück.
Eine automatische Höhergruppierung erfolgt nicht. Ohne fristgerechte Antragstellung verbleibt es bei der bisherigen Eingruppierung.
Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern mit weiterführenden Informationen finden Sie unter folgendem Link: Rundschreiben Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen