Liebe vbb jugend Mitglieder,
vorbehaltlich der Zustimmung zur Satzungsänderung auf dem VBB Bundesvertretertag 2024 zur Verselbstständigung der vbb jugend sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesvorstands zur Geschäftsordnung der vbb jugend berufe ich hiermit gemäß § 6 (Aufgaben der Bundesjugendversammlung, Wahl eines Bundesjugendvorstandes) i.V.m. § 5 Abs. 5 (Art und Form der Bekanntgabe und Fristen) der vorläufigen Geschäftsordnung der vbb jugend (GO vbbj) in der Fassung vom 25. September 2024 die I.Bundesjugendversammlung – konstituierende Sitzung der vbb jugend des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) ein.
Die konstituierende Sitzung der Bundesjugendversammlung findet vom 10. bis 12. Februar 2025 in Köln, „25hours Hotel Köln The Circle“, Im Klapperhof 22-24, 50670 Köln statt.
Sie beginnt am Montag, dem 10. Februar 2025, um 15.00 Uhr mit der Eröffnung und Begrüßung durch den Bundesjugendvertreter, der Beschlussfeststellung, der Vorstellung der Geschäftsordnung der vbb jugend und der Wahl des Bundesjugendvorstands und endet voraussichtlich um 19.00 Uhr. Zum feierlichen Abschluss der Wahl des I. Bundesjugendvorstands lädt der VBB zum gemeinsamen Abendessen ein. Der Dresscode lautet: business casual.
Am Dienstag, dem 11. Februar 2025, beginnt das Plenum mit der Arbeitstagung um 09.00 Uhr (s. Tagesordnung) und bearbeitet die inhaltliche Ausrichtung der vbb jugend sowie die eingereichten Anträge. Die Arbeitstagung wird voraussichtlich um 18.00 Uhr enden.
Am Mittwoch, dem 12. Februar 2025, beginnt das Plenum mit den noch ausstehenden Punkten der Arbeitstagung um 09.00 Uhr. Die I. Bundesjugendversammlung endet am Mittwoch, dem 12. Februar 2025 voraussichtlich gegen 12.00 Uhr.
Stimmberechtigt für die Versammlung sind gem. § 5 Abs. 2 der vorläufigen Version der GO vbbj vorbehaltlich des Votums des BuVo und BVT alle Bereichsjugendvertreter/innen des VBB sowie mandatierte Mitglieder des VBB der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung beim BMVg und der Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretungen des Geschäftsbereiches.
Gem. § 5 Abs. 3 GO vbbj umfasst dies die zum Zeitpunkt der Einladung mandatierten Mitglieder der aktuellen und vorherigen Wahlperiode.
Anträge an die Bundesjugendversammlung können von den Organen und den Bereichen gestellt werden. Sie sind spätestens 6 Wochen vor der Bundesjugendversammlung schriftlich beim Bundesjugendvorstand einzubringen. Über die Behandlung verspätet ein-gegangener Anträge und Dringlichkeitsanträge entscheidet die Bundesjugendversamm-lung. Zur Übergangsregelung: Da noch kein Bundesjugendvorstand existiert, können diese Anträge bei der Bundesgeschäftsstelle, adressiert an den Bundesjugendvertreter (z.Hd.), schriftlich eingereicht werden.
Für die I. Bundesjugendversammlung – konstituierende Sitzung wurde folgende vorläufige Tagesordnung festgelegt:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bundesjugendvertreter
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit der vbb jugend für die konstituierende Sitzung
3. Vorstellung der Geschäftsordnung der vbb jugend durch Jan Müller
4. Wahl der Protokollführerin / des Protokollführers
5. Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters
6. Wahl des Bundesjugendvorstandes
a. Wahl der Bundesjugendvertreterin / des Bundesjugendvertreters
b. Wahl 1. stellv. Bundesjugendvertreterin / 1. stellv. Bundesjugendvertreter
c. Optional: Wahl 2. stellv. Bundesjugendvertreterin / 2. stellv. Bundesjugendvertreter
d. Wahl der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters
e. Wahl der Kassenprüferin / Wahl des Kassenprüfers
f. Wahl 1. Beisitzerin / 1. Beisitzer
g. Optional: Wahl 2. Beisitzerin / 2. Beisitzer
h. Optional: Wahl 3. Beisitzerin / 3. Beisitzer
7. Inhaltliche Ausrichtung der vbb jugend
8. Beiträge der vbb jugend für die Tarifpflegegespräche / Tarifrunden
9. Beratung der Anträge inkl. Einbringen von Umsetzungsvorschlägen und -ideen zu Anträgen
10. Abstimmung und Beschlussfassung der Anträge
11. Verschiedenes
12. Schlusswort der neuen Bundesjugendvertreterin / des neuen Bundesjugendvertreters