Die Beihilfe ist nicht für die elektronischen Patientenakte zuständig.
Die Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt möchten zu einem aktuell erhöhten Anfrageaufkommen bei der Beihilfe bezüglich der elektronischen Patientenakte informieren.
Zahlreiche beihilfeberechtigte Personen möchten der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte widersprechen, für die jedoch nicht die Beihilfe zuständig ist, sondern die Krankenversicherungen.
Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.