Mit dem beigefügten Schreiben informiert das Bundesverwaltungsamt über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften mit den beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen nach § 80a Bundesbeamtengesetz.