25. Juli 2016

Informationen zu Personalratsschulungen - hier: Grundschulung nach § 46 Absatz 6 BPersVG

Das Personalvertretungsrecht des Bundes regelt, dass die Mitglieder eines Personalrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen.

Gerade neu in den Personalrat gewählte Mitglieder sollten eine Grundschulung besuchen, um ihre Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgerecht ausüben zu können. In dieser Grundschulung erhalten die neuen Personalratsmitglieder eine Einführung in das Bundespersonalvertretungsrecht und Themen wie uneingeschränkte und eingeschränkte Mitbestimmung, etc. werden behandelt.

Die Freistellung und Kostenübernahme für diese Seminare erfolgt durch den Dienstherrn gemäß § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG. Danach hat die Dienststelle - neben der Fortzahlung der Bezüge – auch die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen (diese sind u.a.: Seminargebühren, Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung).

Derzeit kommt es vereinzelt seitens der Dienststelle zu Ablehnungen, da entsprechende Haushaltsmittel fehlen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so nehmen Sie bitte mit der VBB-Bundesgeschäftsstelle in Bonn (Tel.: 0228 – 38 92 70, oder per E-Mail mail@vbb-bund.de) Kontakt auf.

Die Teilnahme an einem Seminar muss der Personalrat zuvor ordnungsgemäß beschließen und protokollieren. Fehlt ein solcher protokollierter Beschluss, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Die Beschlussfassung muss sich auf die konkrete Schulungsveranstaltung, die Anzahl und Auswahl der Teilnehmer/-innen, (ggfls Ersatzteilnehmer/-innen), die Kosten und den Termin der Veranstaltung beziehen. Dieser Beschluss ist sodann dem Dienststellenleiter rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn) vorzulegen.

Termine VBB-Personalratsschulungen 2016/2017