Haben Sie den Artikel „Warum jede Dienststelle einen Anwalt des Teufels benötigt“ gelesen? Finden Sie es interessant, dass man eine Entscheidung gut vorbereiten kann, wenn der Teufel am Tisch sitzt? Möglicherweise nehmen Sie etwas für sich mit: der kritisch hinterfragende Kollege wird nicht mehr als nervig empfunden oder Sie fangen an, selbst in Besprechungen etwas kritisch zu hinterfragen und nicht mehr dem Gruppengedanken zu folgen. Wohl dosiert kann diese Eigenschaft eine Bereicherung für ihr Umfeld und für wichtige Entscheidungen sein.
Uns freut es jedenfalls, dass wir Ihnen einen interessanten Artikel zur Verfügung stellen konnten. Schließlich haben wir keine fünf Minuten für diesen Artikel investiert. Die Autorin: Die Künstliche Intelligenz.
Wir haben ChatGPT lediglich die Überschrift vorgegeben und gebeten, einen Artikel für eine Mitgliederzeitschrift zu schreiben. Zugegeben: kleine inhaltliche Anpassungen mussten wir doch vornehmen, aber der Zeitaufwand war sehr gering.
Die Künstliche Intelligenz schleicht sich immer mehr in die Arbeitswelt ein, auch wir nehmen diese Entwicklung wahr und wollen ihr – nicht uneingeschränkt – offen begegnen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: bspw. Effizienzsteigerung, schnellere Datenanalyse und Automatisierung.
Nachteilig wird die Abhängigkeit von der KI, Missbrauch der KI, fehlende emotionale Intelligenz sowie möglicherweise drohende Arbeitsplatzverluste bewertet.
Fakt ist aber, dass die KI gekommen ist, um zu bleiben. Die französischen Streitkräfte begegnen dieser Entwicklung offen, indem sie eine neue Einheit für Künstliche Intelligenz schafft[1]. Hierfür fließen jährlich 300 Millionen Euro aus dem französischen Staatshaushalt in die neue Einheit.
Feststeht, dass Beschäftigte zukünftig KI-Kompetenzen benötigen werden. Wer sich bereits heute auf diese Entwicklung vorbereiten möchte, kann sich auf verschiedenen Webseiten weiterbilden. Beispielhaft sei hier das Portal https://egov-campus.org/ erwähnt.
Der VBB hat gemeinsam mit dem Deutschen Beamten Bund (dbb) 2021 reagiert und einen Tarifvertrag Digitalisierung (TV-Digitalisierung Bund) mit dem Bundesministerium des Innern abgeschlossen. Der Tarifvertrag sichert Arbeitsplätze und bietet Möglichkeiten der Qualifizierung. Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wenn es für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, erhalten einen Anspruch auf Qualifizierung. Der Tarifvertrag trat zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Rüstung: Frankreich will militärischen Einsatz von KI stärken