12. November 2024

Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 01.01.2025 und wiederkehrende Pflegezahlungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ab dem Jahr 2025 gültigen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung vorab veröffentlicht.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber eine dynamische Anpassung von allen Pflege-Leistungsbeträgen ab 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent beschlossen.

Für die Beihilfe gelten die jeweiligen Pflege-Leistungsbeträge entsprechend, da die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) auf die Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) verweist.

Auf Initiative des BVA entfiel die bisherige Begrenzung der wiederkehrenden Pflegezahlungen von maximal 12 Monaten. Seit der 10. Änderungsverordnung zur BBhV ist eine monatliche Zahlung ohne zeitliche Befristung möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt im Anhang.

Merkblatt Leistungsbeiträge Pflege ab 01.01.2025

Merkblatt widerkehrende Zahlung