20. Dezember 2018

Letztes Gespräch im alten Jahr – Gute Lösungen erkennbar

Zu einem letzten Gespräch im zu Ende gehenden Jahr 2018 trafen sich Staatssekretär Gerd Hoofe und der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) am 19. Dezember 2018 in Berlin.

In einer Tour d´horizont zeigte Wolfram Kamm die aus des Verbandes offenen „Baustellen“ auf. Hierzu gehört an erster Stelle die Organisationsstruktur im Sozialdienst der Bundeswehr. Für den VBB ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, da seit nunmehr zwei Jahren organisatorischer Untersuchung immer noch kein Ergebnis feststeht.

Seit Langem hatte der VBB gefordert, dass nach erfolgter Bündelung A9 – A11 im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eine Anpassung der Dienstpostenbewertung bei den Sozialberatern in Richtung einer Bündelung A11 – A12 geboten sei. Für eine solche Entscheidung sei eine gesonderte Organisationsüberprüfung nach Ansicht des VBB nicht zwingend erforderlich, da weder der Entscheidung zur Bündelung der Dienstposten im gehobenen Dienst noch der Entscheidung der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung (IUD) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über 200 Dienstposten nach A12 auszubringen, eine Organisationsüberprüfung zu Grunde lag.

Bei den Sozialberaterinnen und Sozialberatern sei mittlerweile der Eindruck entstanden, dass „um sie herum“ berufliche Förderungen möglich seien, nur nicht bei ihnen. Auch die Absicht, zusätzliche Dienstposten für Sozialarbeiter und Sozialberater auszubringen, sollten keinen Hinderungsgrund für eine vor die Klammer gezogene Neubewertung der Dienstposten bei den Sozialberatern darstellen. Staatssekretär Hoofe zeigte sich verwundert darüber, dass nach Ablauf von zwei Jahren noch kein abschließendes Ergebnis vorläge und der VBB das Thema mit ihm bereits besprochen habe. Gefragt nach der Forderung des Verbandes sagte Wolfram Kamm, dass für den Verband nur eine flächendeckende Bündelung A11 – A12 in Frage käme. Dieses sei aufgrund der qualitativ gestiegenen Anforderungen und des gewachsenen räumlichen Zuständigkeitsbereiches nicht nur vertretbar, sondern zwingend geboten. Herr Hoofe zeigte sich hinsichtlich dieser Forderung offen und wird eine Vorlage abfordern.

Im Weiteren bat der Bundesvorsitzende, im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft“ Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Zwar unterstütze der VBB grundsätzlich die Absicht Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr weiter erhöhen, es sei aber aus Sicht des Verbandes nicht hinnehmbar, dass trotz entsprechender Forderung des Vertreters des VBB im Anhörungsgespräch der Verbände und Gewerkschaften, die im Ressortentwurf enthaltene Ausweitung der Einsatzversorgung auf die sogenannte „einsatzgleiche Verpflichtung“ nur im Soldatenversorgungsgesetz ausgebracht werden soll, aber keine Spiegelung im Bundesbeamtenversorgungsgesetz vorgesehen ist. Wenn schon Beamtinnen und Beamte in den Auslandseinsätzen ihren Dienst leisten sollen, dann müssen im Gleichklang zu den Regelungen im Soldatenversorgungsgesetz, zwingend entsprechende Reglungen im Bundesbeamtenversorgungsgesetz erfolgen. Der ständige Verweis auf den sogenannten „Wirmerlaß“ und die Erweiterung im Bereichserlass „Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz bei Teilnahme an Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes“ sind wenig hilfreich, denn Fragen der Beamtenversorgung können rechtssystematisch nicht durch einen Erlass geregelt werden, sondern nur in einem entsprechenden Gesetz. Staatssekretär Hoofe sagte eine Prüfung hierzu zu.

Der Bundesvorsitzende informierte den Staatssekretär darüber hinaus über seine Gespräche mit den zuständigen Verantwortlichen hinsichtlich einer Neubewertung der Dienstposten der Leiterinnen und Leiter der sogenannten „kleinen Bundeswehrdienstleistungszentren (BwDLZ)“. Diese kleinen BwDLZ sind derzeit nach A13g dotiert. Der VBB ist der Auffassung, dass im Besonderen durch den Zuwachs an Aufgaben nach dem Wegfall der Wehrbereichsverwaltungen und der Ausdehnung des Zuständigkeitsbereiches durch die Reduzierung der Ortsdienststellen eine Neubewertung zwingend erforderlich mache. Diese Neubewertung müsse allerdings in der Folge mit einer Neubewertung der Binnenstruktur – z.B. Bereichsleiter/Teilbereichsleiter – einhergehen. Nach der Vorstellung des VBB sollten diese BwDLZ nach A 13/14 bewertet werden, um leistungsstarken Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes im Rahmen geltender Aufstiegsregelungen oder dem Stellenbesetzungsverfahren nach § 27 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) zu ermöglichen.

Auch für die Leiterinnen und Leiter der Verwaltungen der Bundeswehrkrankenhäuser sei eine Neubewertung der Dienstposten in Richtung A 13/14 aufgrund der gewachsenen Aufgabenumfänge dringend erforderlich. Staatsekretär Hoofe nahm erstaunt zur Kenntnis, dass diese Dienstposten nur nach A13g des gehobenen Dienstes bewertet sind.

Abschließend informierte der Bundesvorsitzende Staatssekretär Hoofe über die geplante Einführung eines Bachelor – Studienganges für den gehobenen Dienst an der Universität Hamburg. Da im Rahmen dieses Studiums vorwiegend nur Rechtsfächer gelehrt werden und beispielsweise das Modul „Einsatzwehrverwaltung“ sowie die sogenannten „bundeswehrtypischen“ Fächer fehlen befürchtet der Verband eine „Zwei-Klassengesellschaft“ im gehobenen Dienst. Zudem sei es für den Verband unverständlich, dass die Studierenden nicht im Beamtenverhältnis eingestellt würden, sondern erst nach Abschluss eine Verbeamtung angeboten werden soll.