Ein solides Ergebnis in schwierigen politischen wie wirtschaftlichen Zeiten
„Auch wenn wir uns durchaus ein höheres Tarifergebnis gewünscht hätten, muss man den Abschluss im Detail betrachten“ betont Alexander Heß, Sprecher Fachbeirat Tarifpolitik. „Neben den beiden linearen Erhöhungen ist auch die Erhöhung der Jahressonderzahlung und die Möglichkeit, diesen Erhöhungsbetrag in Freizeit zu wandeln, ein wesentlicher Faktor. Ebenfalls sind die Steigerungen bei den Schichtzulagen ein bedeutender Attraktivitätsgewinn für besonders stark belastete Bereiche im öffentlichen Dienst. Hinzu kommt ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027, welcher ein richtungsweisender erster Schritt zur Attraktivitätssteigerung und Entlastung im öffentlichen Dienst insgesamt darstellt.“, ergänzt Heß weiter.
Als nächsten Schritt gilt es, eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zu erreichen. Weiterhin fordert die dbb Beamtenkommission, und somit auch der VBB, die längst überfällige Rückkehr zur 39 Stunden Woche. Diese Forderung muss Gegenstand der Gespräche mit der neuen Bundesregierung sein.
Die Eckpunkte der Einigung:
Lineare Entgelterhöhungen
Soziale Komponente/Mindestbetrag
110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhöhungsschritt. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.
Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.
Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) geben.
Die Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“) soll ab 2026 erhöht werden:
Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
Mehr Arbeitszeitsouveränität
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
Weitere Details zur Tarifeinigung finden Sie unter: Geyer: „Wichtige Fortschritte stecken im Detail“