Seit dem 3. Oktober 2025 gilt eine neue Regelung: Die Sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (kurz 6. ÄndVO zur VersMedV). Sie bestimmt, wie Ärztinnen, Ärzte und Behörden den Grad der Behinderung (GdB) feststellen.
Diese Änderung ist besonders wichtig für alle, die wegen chronischer Schmerzen oder mehrerer Erkrankungen einen Antrag oder Änderungsantrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen.
Was ist das Ziel der neuen Regelung?
Die neue Verordnung soll moderner und gerechter sein. Sie richtet sich stärker nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Das bedeutet: Es geht nicht nur um medizinische Befunde,sondern darum, wie stark eine Krankheit oder Behinderung das Leben und die Teilhabe einschränkt. Also: Wie sehr behindert mich die Erkrankung im Alltag, im Beruf, in der Familie oder bei Freizeitaktivitäten?
Was ändert sich konkret?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird jetzt danach beurteilt, wie stark die Teilhabe am Leben eingeschränkt ist – nicht nur, wie schwer die Krankheit medizinisch ist. Schmerzen bekommen eine größere Bedeutung: Früher galten sie oft nur als Begleiterscheinung einer Erkrankung. Jetzt können Schmerzen selbst als eigene Beeinträchtigung anerkannt werden –wenn sie stark, dauerhaft und nachweisbar sind. Dabei hilft die sogenannte ICD-Klassifizierung: Das ist ein internationales System, in dem Krankheiten und Beschwerden mit einem Code beschrieben werden (z. B. M79.7 für Fibromyalgie oder G89.2 für chronische Schmerzen). Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine ICD-Diagnose für Ihre Schmerzen feststellt, kann das die Anerkennung im Antrag erleichtern. Bei mehreren Erkrankungen wird der Gesamt-GdB nicht einfach addiert. Die Gutachterinnen und Gutachter schauen jetzt, wie sich alle Beeinträchtigungen zusammen auf Ihr Leben auswirken.
Was bedeutet das für Menschen mit chronischen Schmerzen?
Schmerzen zählen jetzt mehr – aber sie müssen gut dokumentiert sein. Wenn Sie eine ICD-Diagnose für Ihr Schmerzsyndrom haben, sollten Sie diese unbedingt im Antrag angeben. Wichtig ist auch zu zeigen, wie die Schmerzen Ihr Leben beeinträchtigen, zum Beispiel:
Wenn Ihre Schmerzen deutlich stärker sind, als man laut Untersuchungen erwarten würde, und diese Schmerzen als eigene Krankheit in der ICD stehen, können sie zusätzlich bewertet werden – das nennt man Komorbidität (eine „zusätzliche Erkrankung“).
Tipps für Ihren Antrag oder Änderungsantrag
Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen:
Arztberichte, Reha-Berichte, Krankenhausentlassungen, Schmerztherapie-Nachweise.
2. Achten Sie auf die ICD-Codes: Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, die exakte Diagnose mit ICD-Code zu nennen.
3. Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen im Alltag: Nicht nur die Krankheit – sondern, was Sie konkret nicht oder nur schwer können. Beispiel: „Ich kann nur 200 Meter gehen, danach starke Schmerzen.“
4. Wenn Sie mehrere Krankheiten haben: Geben Sie alle an – auch psychische Belastungen, die durch die Schmerzen entstehen.
5. Lassen Sie sich beraten: Schwerbehindertenvertretungen, Sozialverbände wie der VdK oder der SoVDhelfen beim Ausfüllen des Antrags und wissen, worauf die Behörden achten.
Chancen und Herausforderungen
Vorteile:
Herausforderungen:
Quellen und weiterführende Informationen
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Versorgungsmedizin-Verordnung – aktuelle Änderungen
• Text der Verordnung (buzer.de): § 2 VersMedV, Teil A – Gemeinsame Grundsätze
• Sozialverband VdK Deutschland e. V.: Stellungnahme zur 6. Änderungsverordnung VersMedV
• REHADAT: Versorgungsmedizin-Verordnung reformiert