Am 14.6.2021 wurde das „Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ vom 9.6.2021 im Bundesgesetzblatt Teil I 2021 Nr. 31 veröffentlicht. Entsprechend Art. 25 des Gesetzes tritt es am Tag nach der Verkündung - somit am heutigen 15.6.2021 - in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem:
1) Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände
2) Rechtssichere elektronische Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle
3) Verortung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Personalvertretung
4) Erleichterung von Teilfreistellungen
5) Nutzen von Video-/Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen
6) Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften
7) Vermeidung von personalvertretungslosen Zeiten.
Darüber hinaus wurde das BPersVG sprachlich überarbeitet und die Systematik verbessert. Überholte Vorschriften wurden gestrichen, ausgeurteilte Änderungen eingearbeitet.
Spezifische, die Bundeswehr betreffende Regelungen, haben sich nicht geändert. Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat zusammen mit dem dbb im Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem BMI sehr deutlich gemacht, dass dies zwar ein insgesamt guter, aber nur ein erster Schritt für ein zukunftsorientiertes Beteiligungsrecht sein kann. Die Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung gilt es, in einem weiteren Schritt, auszuformulieren. Zudem werden weitere Forderungen und Ideen zur Verbesserung der Mitbestimmung oder etwa der Freistellungstaffeln eingefordert werden. Wir bleiben dran!
Mit Inkrafttreten der Novellierung besteht nun auch wieder ein Schulungsanspruch. Eine erste Deltaschulung wurde vom VBB bereits Ende Mai 2021 durchgeführt. Weitere Schulungen folgen. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Bundesgeschäftsstelle.