07. Dezember 2023

Fachinformation

Personalentwicklungskonzeption für Beamtinnen und Beamte in der Zeitenwende

Verwendungswechsel, Mindestbewährungszeiten – das sind die „Pflichttore“ in der aktuellen geltenden Vorschrift A-1340/16 „Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte in der Bundeswehr“ (PEK).

Sind diese Vorgaben in der Zeitenwende noch geeignete Instrumente für eine attraktive Personalentwicklung und -bindung?

Der VBB ist nicht dieser Ansicht und dringt schon lange auf eine Evaluierung und Anpassung des PEK an die heutige Zeit und die aktuellen Herausforderungen. Ein PEK wird benötigt, Grundlage hierfür ist § 46 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Doch in der Ausgestaltung ist das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) frei.

Neue Maßstäbe eines veränderten PEK sollten sein: Flexibilität im Verwendungsaufbau, individuelle Ausrichtung in der Personalentwicklung sowie Anreiz statt Pflicht.

Aktuell arbeitet das BMVg an einer Anpassung des PEK. Kernpunkte dieses „neuen“ PEK im Zeichen der Zeitenwende sind die Einführung eines Development Center, Stärkung der Gesprächsformate, Reduzierung der Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst und Wegfall der verpflichtenden ministeriellen Schleife im höheren Dienst.

Der VBB begrüßt diese Änderungen ausdrücklich und unterstützt die Neugestaltung des „neuen“ PEK, stellen die veränderten Kernpunkte doch zentrale Forderungen des VBB dar. Der VBB steht für Veränderung und Gestaltung im Dialog, für ein zeitgerechtes und attraktives PEK.