16. April 2020

Personalratswahlen 2020 – Beschlussfassung des Hauptwahlvorstands vom 16. April 2020

Mit Spannung wurde erwartet, wie es denn nun praktisch weiter geht mit den Personalratswahlen 2020.

Wie am 8. April 2020 berichtet, hat die Bundesregierung weitreichende Änderungen des BPersVG auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die geänderte Wahlordnung soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und kann wegen der besonderen Lage durch die COVID-19-Pandemie schon jetzt herangezogen werden. Auf dieser rechtlichen Beurteilung aufbauend hat der Hauptwahlvorstand im BMVg heute beschlossen, zusätzlich zur persönlichen Stimmabgabe nachträglich ergänzend Briefwahl anzuordnen und die Ausschreibung zur Personalratswahl vom 6. Februar 2020 dementsprechend zu ergänzen. Diese „Ergänzung zum Wahlausschreiben vom 06.02.2020 für die Wahl des Hauptpersonalrats in Gruppenwahl (§ 37, § 42 BPersWO)“ hat der Hauptwahlvorstand am 16. April 2020 veröffentlicht.

Besonders zu beachten:

Als neuer Termin für die Stimmabgabe wird der 10. und 11. November 2020 bestimmt. In Großdienststellen kann ergänzend auch am 9. November 2020 gewählt werden. Bereits getroffene Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und eingereichte Wahlvorschläge bleiben gemäß § 19a Absatz 3 Satz 1 BPersVWO gültig.

Damit hat der Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats (!) maßgebliche Orientierungspunkte gesetzt.

Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob der späte Termin klug gewählt ist, oder ob das „Einfrieren“ der Wahlvorschläge clever ist, wenn man die Fluktuation des Personals kennt. Anfechtungen sind damit nicht ausgeschlossen. Aus Sicht des VBB wäre ein deutlich früherer Wahltermin die bessere Alternative gewesen.

Gibt es nun am Termin der HPR-Wahlen einen Wahltermin für alle Wahlen oder müssen wir mit einem „Flickenteppich“ rechnen? Man wird sehen… jeder Wahlvorstand ist nun aufgefordert, selber eine Entscheidung zu treffen!

Bei der Bewertung der Entscheidungen des Hauptwahlvorstands für die HPR-Wahl darf allerdings nicht der zugrundeliegende Sachverhalt, sprich die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen, aus den Augen verloren werden. Der Normalzustand ist nicht vorhanden.

Wir bleiben deshalb bei unseren funktionalen Forderungen: Ordentlich faire Personalratswahlen und keine Zeit ohne ordentliche, faire Mitbestimmung.