14. Oktober 2021

Rahmendienstvereinbarungen (RDV) zur Fortführung von Langzeitkonten (LZK) unterzeichnet

Die Übergangsregelung zur Fortführung von Langzeitkonten (LZK) für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Erprobungsphase endete zum 30. September 2021. Zur Fortführung der LZK bedurfte es des Abschlusses neuer Rahmendienstvereinbarungen (RDV).

 

Mit den RDV wird allen Beamtinnen und Beamten sowie allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Geschäftsbereich des BMVg ermöglicht, bei bestehendem erhöhten Arbeitsanfall zusätzlich geleistete Stunden auf einem langfristigen Zeitkonto gutzuschreiben. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen (Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte, Tarifliche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) ist jede Statusgruppe eine eigene RDV erforderlich. Grundsätzlich sollte der Abschluss eines Langzeitkontos gut überlegt werden. Das Ansparen von Stunden kann u.U. auch Einfluss auf die Gesundheit oder auf das private Umfeld haben. Andererseits kann für gewisse Lebensphasen die Entnahme des angesparten Zeitguthabens ein Vorteil bedeuten. 

 

Das persönliche Langzeitkonto wird auf Antrag der/des Beschäftigten mit der Beschäftigungsstelle und der personalbearbeitenden Dienststelle geschlossen. Während einer Abordnung ruht es, bei einer Versetzung kann es im eigenverantwortlich herbeigeführten Einvernehmen mit der aufnehmenden Dienststelle fortgeführt werden. Ist dies nicht möglich, muss die abgebende Dienststelle sicherstellen, dass die rechtzeitige Entnahme des Zeitguthabens erfolgt.

 

 

Das LZK kann für alle Zivilbeschäftigten bis zu einer Höhe von max. 1.400 Stunden befüllt werden.

Bei den Beamtinnen und Beamte besteht diese Möglichkeit entweder durch eine vereinbarte Wochenarbeitszeitverlängerung um bis zu 3 Stunden oder bis zu 40 Stunden pro Jahr aus angeordneter Mehrarbeit. Darüber hinaus können Gleitzeitguthaben in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, in Form von 4 Modellen Zeitguthaben anzusparen. Modell 1 ermöglicht die wöchentliche Ansparung von bis zu 5 Stunden. Im Modell 2 können bis zu 80 Stunden aus angeordneten Überstunden/ Mehrarbeit angespart werden. Mit Model 3 können Zeitzuschläge in Stunden umgewandelt werden und ebenfalls bis zur Höhe von 80 Stunden pro Jahr angespart werden. Mittels Model 4 ist es möglich, bis zu 40 Stunden aus dem Gleitzeitkonto auf das Langzeitkonto umzubuchen. Damit können diese bei drohender Streichung von Mehrarbeitsstunden im Rahmen der jährlichen Kappungsgrenze gesichert werden. Eine Kombination aus Modell 1 und 4 ist nicht möglich, alle weiteren Modelle sind kumulativ möglich.

 

Um diese ansparbaren Stunden auch adäquat abbauen zu können, ist sowohl dienstlich als auch privat ein hohes Maß an Planungsabsicht und Planbarkeit notwendig.

 

Die Entnahme der Stunden erfolgt auf Antrag der Beschäftigten und soll möglichst zusammenhängend stattfinden. Dies ist mit beiden RDV auch unmittelbar vor dem Ruhestand im Blockmodell möglich (bei Beamtinnen und Beamten bis zu 3 Monaten, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch über einen längeren Zeitraum). Kurzfristige, meist spontan auftretende Erfordernisse im privaten Umfeld, die keine dauerhafte Abwesenheit vom Dienst nach sich ziehen, sollen weiterhin vorrangig mit Gleitzeitguthaben aufgefangen werden.

 

Über den Antrag zur Entnahme von Langzeitguthaben entscheidet die Dienststelle. Dienstliche Interessen können dazu führen, dass ein solcher Antrag abgelehnt wird. Die Freistellungsphase kann aus dienstlichen Gründen unterbrochen werden.

Gemäß Vorgabe der AZV gilt für Beamtinnen und Beamte, dass bei auftretender Erkrankung während der Freistellungsphase keine Möglichkeit der Zeitgutschrift besteht. Ferner ist zu keinem Zeitpunkt ein finanzieller Ausgleich möglich.

 

Fazit: Der Abschluss eines Langzeitarbeitskontos kann im Einzelfall eine lohnende Möglichkeit sein, um in planbaren persönlichen Lebensphasen die in Vergangenheit während Phasen erhöhter Arbeitsbelastung entstandenen Zeitguthaben auszugleichen. Voraussetzungen dafür sind die Vereinbarkeit von Familie und Dienst sowie ein vertrauensvoller Umgang zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten. Die Tariflichen Regelungen lassen im Gegensatz zur AZV deutlich mehr Spielraum für eine RDV zugunsten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Als wesentliche Vorteile für diese Statusgruppe werden die Sicherung von Zeitguthaben bei Erkrankung sowie die Umschichtung von Gleitzeitguthaben auf das LZK gesehen.

Mitte Oktober hat der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Rahmendienstanweisung über die Führung von Langzeitkonten der Beamtinnen und Beamten sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Langzeitkonten in Berlin unterzeichnet.