26. August 2025

Einkommensrunde 2025/2026

Rundschreiben zu beabsichtigten Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses (TVöD) 2025/2026

Im Nachgang zu unserem Beitrag vom Freitag, 22. August 2025, veröffentlichen wir Ihnen weitere Informationen zu der Mitteilung über ein Rundschreiben des Bundesministerium des Innern über die geplanten – aber noch nicht vom Kabinett beschlossenen – Abschlagsauszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes.

Die Abschlagsauszahlungsverfügungen sollen nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft – voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 – zunächst Abschläge auf den ersten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 enthalten. Neben diesem monatlichen Abschlag sind bei der Bezügezahlung für Dezember zugleich die Gewährung der Abschläge für die Monate April bis November 2025 geplant.  Sodann sollen – beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 – weitere Abschläge auf den zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgen.

Die Kabinettsbefassung zu der Abschlagsauszahlungsverfügung ist aufgrund einer programmtechnischen Umstellung bereits am 3. September 2025 und damit vor einer endgültigen Kabinettsfassung über einen entsprechenden Gesetzentwurf notwendig, damit es im Dezember 2025 zu der Auszahlung kommen kann.

Der Gesetzentwurf selber kann am 3. September 2025 noch nicht beschlossen werden, da es diesbezüglich noch weiterer sorgfältiger Ressortabstimmungen bedarf. Es ist beabsichtigt, dass dieser neben der geplanten Übertragung des Tarifergebnisses auch die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beinhalten soll.

Auf den strengen Gesetzesvorbehalt weisen wir ausdrücklich hin.

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