02. November 2019

Sozialdienst – und kein Ende

Aus gegebener Veranlassung müssen wir noch einmal zum Sachstand im Sozialdienst Stellung nehmen, obwohl wir die Angelegenheit bereits als erledigt wähnten.

Die Entscheidung, alle Dienstposten im Sozialdienst nach A 12 BBesG zu haben wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 5. April 2019 getroffen, mit der Wirksamkeit 1. Oktober 2019. Heute, sieben Monate später, sind die Dienstposten weder ausgeschrieben und demzufolge auch nicht nachbesetzt. Die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, werden „außerhalb von Dienstposten“ gesetzt und geführt.

Wir stellen weiter fest, dass es den beteiligten Seiten: BMVg und Hauptpersonalrat (HPR) in diesen sieben vergangenen Monaten nicht gelungen ist, sich über die Umsetzung dieser Organisationsentscheidung zu verständigen. Dem Vernehmen nach hat der HPR vor kurzem erst eine formelle Beteiligung eingefordert. Bedenkt man die aus dieser Beteiligung entstehenden, personalvertretungsrechtlichen Folgerungen, sowie die im kommenden Jahr anstehenden Personalratswahlen, kann derzeit eine Prognose über die Umsetzung noch nicht einmal ansatzweise abgegeben werden.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat dem BMVg einen Vorschlag unterbreitet, wie den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen im Sozialdienst bis zu einer Einigung der Tarifvertragsparteien eine bessere Bezahlung ermöglicht werden kann. Wir haben über den positiven Ausgang unserer Anregung berichtet.

Für die Beamtinnen und Beamten im Sozialdienst jedoch hat die fehlende Einigungsbereitschaft bereits jetzt laufbahnrechtliche und im Besonderen gravierende finanzielle Nachteile. 

Wir können uns aber auch nicht des Eindrucks erwehren, dass ein gewisser„Neidgedanke“ die Triebfeder für die als verfahren zu bezeichnende Situation sein könnte, wo doch statusgruppenübergreifende Bewertung von Sachverhalten und deren einvernehmliche Umsetzung gefragt wäre.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr jedenfalls bietet zum wiederholten Male seine Unterstützung an. Die durch den VBB angestoßene und jetzt erzielte Regelung für die Tarifbeschäftigten im Sozialdienst ist ein solches Beispiel gelebter verbandlicher Solidarität über die Grenzen von Statusgruppen hinweg und jenseitsgewerkschaftlicher/verbandlicher Positionen und Interessen. 

Diese Auffassung hat der VBB auch am Ende der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Leitung des BMVg zum Ausdruck gebracht.

Wir sind der Auffassung, dass der bereits eingetretene Schaden an Glaubwürdigkeitbegrenzt und die notwendige Vernunft über möglichen Partikularinteressen stehen muss, im Interesse der Funktionsfähigkeit eines auch einsatzrelevanten Aufgabenbereiches aber auch im Interesse der betroffenen Kolleginnen undKollegen.