24. April 2023

Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst erreicht! - Tabellenlöhne steigen bis zu 16 %

Nach 3 gescheiterten Verhandlungsrunden und einem Schlichtungsverfahren, konnte am 22.April 2023 eine Einigung in der aktuellen Tarifrunde für den öffentlichen Dienst erzielt werden.

"Einkommensrunden sind immer zäh. Aber dieses Mal war es besonders kniffelig. Das Ergebnis könne sich aber durchaus sehen lassen. 3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden. Angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen ist das eine echte Hausnummer. Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (1240 € Einmalzahlung im Juni 2023 und stufenweise Auszahlung in Höhe von 220 € ab Juli 2023 bis Februar 2024). Für Auszubildende und Praktikanten werden zu den gleichen Zeitpunkten 620 € Einmalzahlung und danach monatlich 110 € ausgezahlt. 

Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).

Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.

Vertragslaufzeit: 24 Monate.

Um diese Zahlen besser zu verstehen haben wir nachfolgende Fallbeispiele aufgeführt:

ArbeitnehmerIn der EG 6 Stufe 3
Tabellenentgelt bisher 2997,10 € - zukünftig ab 01.03.2024  3372,94 €
entspricht einer Steigerung von 12,54 % bzw. 375,84 € Entgelterhöhung
zusätzlich Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3000 €

ArbeitnehmerIn der EG 9b Stufe 4
Tabellenentgelt bisher 3925,18 € - zukünftig ab 01.03.2024  4352,06 €
entspricht einer Steigerung von 10,87 % bzw. 426,88 € Entgelterhöhung
zusätzlich Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3000 €

ArbeitnehmerIn der EG 13 Stufe 4
Tabellenentgelt bisher 5329,90 € - zukünftig ab 01.03.2024  5834,04 €
entspricht einer Steigerung von 9,46 % bzw. 594,14 € Entgelterhöhung
zusätzlich Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3000 €

Insgesamt ist das Ergebnis mit Blick auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation als Erfolg zu sehen. Auch wenn die Laufzeit von 24 Monaten deutlich von der geforderten (12 Monate) abweicht, ist die steuerfreie Inflationsausgleichszahlung eine angemessene Kompensation. Wichtig ist, dass mit dem Sockelbetrag und Inflationsausgleichsgeld gerade die unteren Einkommen eine besondere Stärkung erfahren. Nun gilt es, das Ergebnis wirkungsgleich auf den Besoldungsbereich umzusetzen, so der Sprecher des Fachbeirates Tarifpolitik im VBB Alexander Heß.  

Die Besoldung von Beamten und Beamtinnen ist gesetzlich geregelt. Für die Übertragung des Tarifergebnisses und des Inflationsausgleichs auf die Beamtinnen und Beamten sind daher Änderungen von Gesetzen erforderlich.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungserhöhung erfolgt immer im zeitlichen Nachgang zu dem verbindlichen Tarifabschluss. Ebenso regelmäßig ist eine Rückwirkung enthalten, so dass die Beamten und Beamtinnen nicht schlechter stehen als die Tarifbeschäftigten.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023.html