21. August 2019

Telearbeit und mobiles Arbeiten geregelt!

Ein weiterer Schritt zur spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen umgesetzt!

Mit Wirkung vom 15.07.2019 ist die Zentrale Dienstvorschrift A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ für den gesamten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gültig. Damit kann, ein geeignetes Aufgabengebiet vorausgesetzt, im Interesse der Kolleginnen und Kollegen sowie der Dienststelle Telearbeit und mobiles Arbeiten praktiziert werden. Die Regelungen ermöglichen, auch wenn ein Rechtsanspruch nicht besteht, mehr Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung des Dienstes.

So kann bei spontanen, aber auch langfristig angelegten familiären und privaten Belangen (unter Berücksichtigung der dienstlichen Bedürfnisse) angemessen Rechnung getragen werden.

Ein Schritt in die richtige Richtung – weiter so Frau Ministerin!