14. Januar 2025

TV EntgO Bund und TVÜ-Bund – Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen

Mit dem Rundschreiben D5.31000/55#5 vom 19. Dezember gibt das BMI die Verhandlungsergebnisse vom 24. Oktober 2024 bekannt. Es haben sich Änderungen beim Tarifvertrag Entgeltordnung des Bundes (TVEntgO Bund) sowie beim Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) ergeben.

Die Ergebnisse bilden die Weiterentwicklung des Tarifrechts (sog. Tarifpflege) ab. Neben redaktionellen Änderungen die im Vordergrund standen, lag der Schwerpunkt auf Eingruppierungsthemen des Bundes, die zu tariflichen Verbesserungen führen können.

Wichtig hierbei ist, sollten sich aufgrund des Änderungstarifvertrages Nr. 11 zum TV EntgO Bund eine höhere Entgeltgruppe ergeben, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich aufgrund dieses Änderungstarifvertrages nach § 12 (Bund) TVöD ergibt.

Hierbei ist die Antragsfrist 30. Juni 2025 zu beachten. Gestellte Anträge wirken (Ausschlussfrist) auf den 1. Januar 2025 zurück. Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2025, beginnt die sechsmonatige Frist mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag wirkt auf den 1. Januar 2025 zurück (§29d TVÜ-Bund).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben D5.31000/55#5

Wir empfehlen betroffenen Beschäftigten sich an die personalbearbeitende Stelle zu wenden. Gerne steht Ihnen auch der VBB für weitere Fragen zur Verfügung.