23. Mai 2023

TVöD Einkommensrunde 2023 - Tarifabschluss nun bindend für alle

Wie wir bereits berichtet haben, haben in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen durch die Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 eine Einigung erzielt. Innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist (17. Mai 2023) sind von keiner Seite Einwendungen erhoben worden. Damit ist die Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien bindend.

Um die getroffene Tarifeinigung umzusetzen, sind noch Redaktionsverhandlungen erforderlich. Sobald diese abgeschlossen sind, werden die vereinbarten Änderungstarifverträge veröffentlicht. Dabei werden auch Informationen zur Auszahlung der erhöhten Entgelte sowie zur Umsetzung weiterer getroffener Regelungen bekanntgegeben.

Ein wichtiger Bestandteil der Tarifeinigung ist der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, auch bekannt als TV Inflationsausgleich. Dieser Vertrag wurde bereits vor Ort unterzeichnet und durch ein Rundschreiben vom 24. April 2023 bekanntgegeben. Der TV Inflationsausgleich fiel ebenfalls unter die Erklärungsfrist, was bedeutet, dass er nun in Kraft tritt und umgesetzt werden kann.

Mit der Tarifeinigung werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen von den gestiegenen Verbraucherpreisen abgemildert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und ihre Leistungen angemessen anzuerkennen.

Übertragung auf den Beamtenbereich

Das BMI (Referat D5) hatte bereits am 24.04.2023 festgehalten, dass der Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf Beamtinnen/Beamte, und die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bundes übertragen wird. Dies gilt auch für die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich.

Der VBB begrüßt die erzielte Einigung und sieht sie als positives Signal für die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. 

Die Besoldung von Beamten und Beamtinnen ist gesetzlich geregelt. Für die Übertragung des Tarifergebnisses und des Inflationsausgleichs auf die Beamtinnen und Beamten sind daher Änderungen von Gesetzen erforderlich.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungserhöhung erfolgt immer im zeitlichen Nachgang zu dem verbindlichen Tarifabschluss. Ebenso regelmäßig ist eine Rückwirkung enthalten, so dass die Beamten und Beamtinnen nicht schlechter stehen als die Tarifbeschäftigten.