28. April 2020

Überarbeitung der Arbeitszeitverordnung (AZV)

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. VBB ist derzeit aufgefordert, zum Entwurf einer dritten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) Stellung zu nehmen.

Grundsätzlich begrüßt der VBB den Ansatz im Entwurf einen höheren Anteil der Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Dienstzeit als Arbeitszeit anzuerkennen, entspricht dies doch der langjährigen Forderung des VBB. Der Referentenentwurf geht dem VBB jedoch nicht weit genug! Wir vertreten vielmehr die Ansicht, dass sich die Arbeitswelt seit dem Jahr 1987 grundlegend verändert hat. Warum das Jahr 1987? Das BVerwG hat am 29. Januar 1987 entschieden, dass Reisezeiten keine Arbeitszeiten sind, wenn nicht während der Reisezeit vorgeschriebener Dienst verrichtet wird.

Heutzutage wird bei der Nutzung von Bahn oder Flugzeug in aller Regel digital per Tablett oder Laptop weitergearbeitet. Aufgrund der massiven Arbeitsverdichtung werden Reisezeiten regelmäßig zum Aktenstudium oder zur Vorbereitung auf den Termin genutzt. Dies bedeutet im Umkehrschluss nach Auffassung des VBB, dass die gesamte Reisezeit als Arbeitszeit anzuerkennen ist.

Im Entwurf der Arbeitszeitverordnung (AZV) findet man auch keine Anpassung bei Teilzeitbeschäftigung. Aus unserer Sicht ein erheblicher Mangel.

Im Ergebnis gilt es festzuhalten, dass nunmehr die Chance besteht, die AZV an die heutige Zeit anzupassen. Gleichzeitig wiederholt der VBB seine Forderung, auch endlich die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamten/innen des Bundes anzupacken und das Versprechen von damals einzulösen! Die derzeitige Corona-Pandemie macht mehr als deutlich, dass auf die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst Verlass ist – es ist an der Zeit etwas zurückzugeben!