In unserer Veröffentlichung vom 19.11. haben wir über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 15 K 1556/24) berichtet. Das Gericht hatte einem Bundesbeamten einen unmittelbaren Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub nach der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 zugesprochen und angenommen, dass die Richtlinie mangels Umsetzung in Deutschland unmittelbar anwendbar sei. Gegen die Entscheidung wurde inzwischen Berufung eingelegt, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Frage der unmittelbaren Geltung der Richtlinie bleibt daher weiterhin offen. Wir verfolgen das Verfahren und informieren, sobald neue Entwicklungen vorliegen.
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens möchten wir Sie auf die derzeit maßgeblichen Fristen und Handlungserfordernisse aufmerksam machen .
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