Wie bereits in unseren Veröffentlichungen vom 19.11.2025 und 17.12.2025 dargestellt, ist die Rechtslage zum Anspruch auf einen vergüteten Vaterschaftsurlaub nach der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158 weiterhin ungeklärt. Nachdem gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 15 K 1556/24) Berufung eingelegt wurde, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig; die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinie bleibt damit offen.
Anknüpfend daran haben wir mit dem dbb unser Informationsangebot erweitert. Ergänzend zu den bereits zur Verfügung gestellten Musterschreiben für die Antragstellung stellen wir nun auch Mustertexte für einen möglichen Widerspruch sowie für die Erhebung einer Klage bereit. Diese sollen Betroffene dabei unterstützen, ihre Rechte fristwahrend geltend zu machen, sofern ein Antrag auf Vaterschaftsurlaub abgelehnt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung abhängen.
Die neuen Muster für Widerspruch und Klage finden Sie – ebenso wie die bisherigen Informationen – in unserer VBB-APP und im internen Bereich der Homepage. Über den Fortgang des Verfahrens und weitere relevante Entwicklungen werden wir weiterhin informieren.