Die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung schreitet voran.
Neben der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger und -empfängerinnen soll auch die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage aufgenommen werden.
Der VBB fordert bereits seit Jahren dies auf andere Stellenzulagen - wie etwa für die Bundeswehrfeuerwehr - zu übertragen. Der VBB bleibt hier dran!
Weiterführende Informationen: dbb - beamtenbund und tarifunion