22. September 2020

VBB reicht Schadensersatzklage gegen ehemaligen Bereichsvorsitzenden ein

Das Amtsgerichts Bonn hat bereits Mitte 2019 dem Beklagten, einem ehemaligen Bereichsvorsitzenden, bescheinigt, dass er zahlreiche Satzungsverstöße begangen hat und die vorangegangenen Verfehlungen ein verbandsschädigendes Verhalten darstellen.

Eine durch den Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) veranlasste Kassenprüfung des damaligen Bereichs des Beklagten durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft brachte sodann Unregelmäßigkeiten zu Tage (Privatreisen auf Kosten des VBB, veranlasste/genehmigte Zahlungen trotz fehlender Beschlüsse, etc.). Dabei wurden vom Beklagten bewusst Kontrollmechanismen umgangen, die in den Kassenrichtlinien des Verbandes niedergeschrieben sind und ihm auch bekannt waren.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt in ihrer Prüfung dem Beklagten ein pflichtwidriges Verhalten, kam ihm als Bereichsvorsitzender naturgemäß eine besondere Verantwortung zuteil. Nach der gängigen Kommentierung zum Vereinsrecht gehört zu den Pflichten eines Bereichsvorsitzenden die ordnungsgemäße Führung der ihm übertragenen Vereinsgeschäfte, wozu generell auch der Erhalt des Vereinsvermögens gehört.

Darüber hinaus ist eine renommierte Bonner Rechtsanwaltskanzlei bei der Prüfung des Gesamtvorgangs zu dem Schluss gekommen, dass sich der Beklagte schadensersatzpflichtig gegenüber dem Gesamtverband gemacht hat, so dass sich die Leitung des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) nunmehr im Interesse der Mitglieder und infolge ihrer Schadensabwendungsverpflichtung für die Klageeinreichung entschieden hat.