02. Februar 2023

Voller Erfolg: Hybride Podiumsdiskussion über die Eigenständigkeit der Bundeswehrverwaltung

Am Montag, dem 30. Januar 2023, fand in der Bibliothek des Bildungszentrums der Bundeswehr in Mannheim eine hybride Podiumsdiskussion des VBB statt, bei der die Eigenständigkeit der Bundeswehrverwaltung als Verfassungsgebot diskutiert wurde. Die Eigenständigkeit der Bundeswehrverwaltung bezieht sich auf die unabhängige und selbstständige Ausübung der administrativen Aufgaben innerhalb der Bundeswehr. Diese Eigenständigkeit soll nach dem Verfassungsgebot garantiert sein, um eine Trennung von militärischen und zivilen Aufgaben sicherzustellen.

Zu Beginn begrüßte Christoph Reifferscheid, Präsident des Bildungszentrums der Bundeswehr, die ca. 50 Anwesenden vor Ort und über 115 online zugeschalteten Kolleginnen und Kollegen. Anschließend führte Imke v. Bornstaedt-Küpper, Bundesvorsitzende des VBB, in das Thema ein und zeigte anhand der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Bundeswehr die aktuelle Relevanz auf. Das Ziel des VBB ist es, die Modernisierung und Fortentwicklung des Berufsbeamtentums auf der Grundlage grundgesetzlich verankerter Grundsätze zu fördern. In den letzten Jahren hatte die Bundeswehr den Bundeswehrgemeinsamen Ansatz verfolgt, bei dem zivile und militärische Aufgaben von Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten vermischt wurden. Dies führte dazu, dass militärische Personen zivile Ämter leiteten, vermehrt Wechselstellen in Anspruch nehmen und die Fachaufsicht der zivilen Bundeswehrverwaltung durch Soldatinnen und Soldaten ausgeübt wurde. Es entstanden sogenannte Mischverwaltungen, bei denen zivile Dienststellen mit militärischen Aufgaben verschmolzen.

Daraufhin gab Dr. Jan Stöß, MinDir, Abteilungsleiter Recht im BMVg, in seinem Diskussionsimpuls die Position des Ministeriums hierzu wieder. Herr Dr. Stöß war für seinen Impuls digital dazugeschaltet, weil er einen wichtigen Termin mit dem neuen Verteidigungsminister Boris Pistorius in Berlin wahrnehmen musste.

Als nächster Referent trug Prof. Jörg Philipp Terhechte von der Universität Leuphana zu seinem Gutachten vor. Um die Vereinbarkeit der oben genannten Entwicklungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes zu prüfen, hatte der VBB ein Rechtsgutachten beauftragt, das von Prof. Terhechte erstellt wurde. Die Ergebnisse dieses Gutachtens und mögliche Konsequenzen für die Praxis waren Thema der öffentlichen Veranstaltung, an der weitere Expertinnen und Experten sowie das Publikum teilnahmen. Prof. Terhechte wies darauf hin, dass Artikel 87b GG die Bundeswehrverwaltung legitimiert und dass die Leistungsfähigkeit dieser Verwaltung gewährleistet bleiben muss. Die Verfassung gebe zwar keine absoluten Grenzen. Sie habe aber eine normative Kraft und Ausnahmen bedürfen besonderer Begründung.

Danach sorgte ein weiterer Diskussionsimpuls aus der Praxis von Heike Maaß, RegDirin, Leiterin KC Kiel, für einen angeregten Austausch.  Auch sie legte sehr anschaulich dar, dass das Berufsbeamtentum der Garant für die Rechtsstaatlichkeit ist. Das setzt entsprechend fachlich gut ausgebildete Beamtinnen und Beamten voraus.

Anschließend fanden eine Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums vor Ort und digital statt, die von Imke v. Bornstaedt-Küpper moderiert wurde. Hier nahm Frau Anke Domurath, MinDirig´in, Unterabteilungsleiterin Recht I im BMVg, für die Amtsseite teil. Sie sprach von sog. „Kipp-Punkten“, die nicht überschritten werden dürften. Es wurde in der Diskussion offenkundig, dass weiterer Gesprächsbedarf besteht. Einigkeit bestand auch darüber, dass die Steigerung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sowie die Übereinstimmung von Kompetenz und Verantwortung bei der Aufgabenwahrnehmung die gemeinsamen Ziele sind.

Im Anschluss an die Diskussion wurde das Gutachten offiziell der Amtsseite übergeben.

Zu guter letzt fand im Foyer der Bibliothek ein Sektempfang mit Fingerfood statt. Die Gäste vor Ort genossen die entspannte Atmosphäre und nutzten die Gelegenheit zum Networking und Vernetzen.

Das Gutachten "Die Eigenständigkeit der Bundeswehrverwaltung als Verfassungsgebot - Die Bedeutung von Artikel 87b Grundgesetz im Lichte neuer Organisations- und Personalentwicklungen in der Bundeswehr" steht Ihnen als VBB-Mitglied ab sofort zum Download im geschützten Mitgliederbereich der Homepage zur Verfügung.