08. August 2022

Wahlen der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßigen Wahlen der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) nach dem SGB IX finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2022 statt.

Im Anschluss daran finden die Wahlen der Bezirksschwerbehindertenvertretungen vom 01. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 und der Hauptschwerbehindertenvertretung vom 01. Februar bis 31. März 2023 statt. Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen in den Schwerbehindertenvertretungen führen nach § 1790 SGB IX ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie werden von ihren beruflichen Tätigkeiten ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestimmt sich nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).

Wahlen sind in einer Demokratie ein wichtiger Grundpfeiler.

Die Schwerbehindertenvertretung wacht nach § 178 SGB IX unter anderem darüber, ob entsprechende Arbeitgeber-/Dienstherrenplichten eingehalten werden. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und vertritt ihre Interessen. Die Schwerbehindertenvertretung ist Ansprechpartner für den Arbeitgeber/Dienstherren und die schwerbehinderten Beschäftigten zugleich, wenn es um behindertenspezifische Fragen oder auch zum Beispiel um Hilfsmittelausstattungen für den Arbeitsplatz geht. Sie ist Vermittlungsperson zwischen dem Arbeitgeber/Dienstherren und den betroffenen Beschäftigten. Sie kann bei erkannten Problemen im Rahmen ihres Initiativrechts handeln, um die Belange der schwerbehinderten Menschen wahrzunehmen. Bei allen geplanten oder anstehenden Maßnahmen des Arbeitgebers/Dienstherren, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, ist die Schwerbehindertenvertretung im Vorfeld zu beteiligen.

Die Vertrauenspersonen für scherbehinderte Menschen haben es häufig mit Situationen zu tun, die geklärt werden müssen. Hier sind für betroffene Beschäftigte gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Bei Meinungsverschiedenheiten sind im Rahmen der geltenden Regeln, Verordnungen und Gesetze tragbare Lösungen zu finden. Immer ist der Erhalt und die Sicherung des Arbeitsplatzes im Focus. Betroffene Beschäftigte sollen vor behinderungsbedingten Gefahren bewahrt werden.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Gründen, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen beim Arbeitgeber/Dienstherren.

Deswegen ist es wichtig! Gehen Sie zur Wahl! Wählen Sie!

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen. Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten auf, welche an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen ist (§ 3 SchwbVWO). Für die Prüfung der Wahlberechtigung ist im förmlichen Verfahren das Verzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen hilfreich. Wer an der Wahl teilnehmen will und feststellt, dass er in der ausgelegten Wählerliste nicht aufgeführt ist, muss innerhalb der Auslegungsfrist die Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch den Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid nachweisen und die Ergänzung der Wählerliste beantragen. Im vereinfachten Wahlverfahren wird die Wahlberechtigung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids in der Wahlversammlung nachgewiesen.

Der dbb hat im Vorfeld der Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen zwei Informations-Flyer im pdf-Format für interessierte Beschäftigte bereitgestellt.

Der Flyer „Kandidieren für die Schwerbehindertenvertretung? Ja!“ wendet sich an interessierte Beschäftigte und regt dazu an, sich als Kandidatin oder Kandidat für das Amt der Vertrauensperson und/oder ihrer Stellvertretung zur Verfügung zu stellen.

Der Flyer „Aufgaben der SBV und Zusammenarbeit mit Personalrat/Betriebsrat“ informiert allgemein über das Verhältnis der Gremien zueinander, das Ineinandergreifen von Aufgaben einerseits und die besondere Stellung der SBV andererseits.

Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen

Gerhard Bernahrndt

Bundesschwerbehindertenvertreter