Bei der digitalen Einreichung von Rechnungen – etwa per App oder Online-Portal – ist es entscheidend, dass die Dokumente vollständig frei von handschriftlichen Vermerken oder Markierungen sind.
Ein aktueller Hinweis von der Debeka zeigt:
Schon kleinste handschriftliche Notizen wie das Eingangsdatum, der Vermerk „bereits bezahlt“ oder das Abhaken einzelner Positionen können die automatische Verarbeitung der Rechnung verhindern.
Der Grund:
Eine vorgeschaltete künstliche Intelligenz (KI) prüft die eingereichten Dokumente. Erkennt sie zusätzliche Zeichen oder Markierungen, wird die Rechnung automatisch aussortiert und an eine manuelle Bearbeitung weitergeleitet. Das kann zu spürbaren Verzögerungen in der Bearbeitungszeit führen.
Unser Tipp:
Achten Sie darauf, Ihre Rechnungen im Originalzustand zu fotografieren oder einzuscannen – ohne handschriftliche Ergänzungen oder Markierungen.
Diese Vorgabe gilt voraussichtlich nicht nur bei der Debeka, beim BVA sondern dürfte auch bei vielen anderen Krankenkassen bzw. Versicherern Anwendung finden.