21. November 2023

Bereich II

Wie hoch ist der Mindestbehalt, wenn ich Pflegeleistungen in Anspruch nehme und gibt es eine UKV im Ruhestand und kann die Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung aushebeln und wann wird ein Kindererziehungszuschlag gezahlt?

Fragen über Fragen, die in dem Seminar „Vorbereitung auf den Ruhestand“ von Kollegin Bianca Kohlthoff, Sozialberaterin am Standort Lüneburg kompetent und umfassend beantwortet wurden. 14 Kolleginnen und Kollegen nahmen an dem zweiten Seminar zur Vorbereitung auf den Ruhestand teil, das von der stellvertretenden Bereichsvorsitzenden Kollegin Anita Windßus geleitet wurde.

Vom 02.-03.11.23 konnten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die absehbar in den Ruhestand eintreten werden, wichtige Fragen beispielsweise zur Zahlung der Versorgungsbezüge, Anrechnungen beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten, Fallstricke bei Betreuungsvollmachten sowie Details zum sog. „Berliner Testament“ mit auf den Weg in den Ruhestand gegeben werden.

Die Bedeutung des Sozialdienstes im Rahmen der Betreuung gerade auch von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen wurde besonders klar, als Frau Kohlthoff die Unterstützungsleistungen von Hinterbliebenen darstellte, die den Teilnehmenden bislang in ihrem aktiven Dienstalltag in diesem großen Ausmaß nicht bekannt waren.

Im Bereich Niedersachsen/Bremen wird das Seminar „Vorbereitung auf den Ruhestand“ aufgrund der großen Zahl von Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand eintreten werden, zu einem festen Bestandteil des Seminarangebotes werden.