05. September 2025

Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Rundschreiben vom 3. September 2025 die Entscheidung der Bundesregierung vom 3. September 2025 bekannt gegeben, für die Jahre 2025 und 2026 auf die vorgesehene Erhöhung der Bezüge Abschlagszahlungen zu leisten. Die Abschlagszahlungen sind für das Jahr 2025 rückwirkend ab 1. April 2025 und für das Jahr 2026 ab 1. Mai 2026 zu zahlen.

Die Abschlagszahlungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Dieser Hinweis erscheint auf den Gehaltsabrechnungen der Besoldungs- und Versorgungsempfangenden

Als Auszahlungstermin ist der Abrechnungsmonat Dezember 2025 vorgesehen.

Das Dokument informiert über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und die damit verbundenen Anpassungen der Besoldung und Versorgung.

Tarifverhandlungen und Beschlüsse

  • Am 6. April 2025 wurde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erzielt. ​
  • Die Bundesregierung beschloss am 3. September 2025, die Ergebnisse auf die Bundesbesoldung und -versorgung zu übertragen. ​
  • Abschlagszahlungen für die Jahre 2025 und 2026 werden geleistet, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. ​

Berechnung der Abschlagszahlungen

  • Die Abschlagszahlungen ab April 2025 basieren auf der Differenz zwischen den neuen Beträgen und den bisher gezahlten Beträgen gemäß verschiedenen gesetzlichen Regelungen. ​
  • Für die Monate ab Mai 2026 gelten ähnliche Berechnungsgrundlagen. ​
  • Zahlungen sind rückwirkend ab 1. April 2025 zu leisten, wobei die Empfänger über den Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung informiert werden müssen. ​

Besondere Regelungen

  • Bei Tod von Bezügenempfängern innerhalb des Nachzahlungszeitraums werden keine Abschlagszahlungen geleistet. ​
  • Unterschiedsbeträge für Mindestversorgung und Unfallausgleich sind ab April 2025 und Mai 2026 zu ermitteln. ​
  • Für bestimmte Gruppen von Bezügenempfängern, wie z.B. Hinterbliebene und Empfänger unter Übergangsregelungen, gelten spezifische Berechnungsanweisungen.

Das Dokument stellt somit die rechtlichen Rahmenbedingungen und Berechnungsgrundlagen für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im öffentlichen Dienst dar.

Hier geht es zur Meldung des BMI