01. März 2021

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für zivile Beschäftigte

Viel Bewegung gibt es im weiterhin im BEM, für das seit Jahresbeginn 2021 der Sozialdienst der Bundeswehr zuständig ist. Im sehr konstruktiven Telefongespräch waren sich der bis Ende Februar zuständige Referatsleiter P III 1 MinR Schnell und der Bundesvorsitzende Dr. Liesenhoff einig, dass die Informationen zum BEM-Verfahren intensiviert werden sollen, um das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu erhöhen. Ziel bleibt die Steigerung der Akzeptanz und Annahmequoten des BEM und darauf aufbauend Verbesserungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Leider besteht immer die Gefahr, das wichtige Informationen trotz der Veröffentlichung im Intranet BMVg in der Datenflut untergehen. Mit freundlicher Genehmigung des BMVg leistet der VBB gerne einen Beitrag, um die offiziellen Informationen zum BEM einem größeren Personenkreis zur Kenntnis zu geben.

Mit Beginn des Jahres 2021 werden Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für das Zivilpersonal (BEM) nunmehr im Regelbetrieb flächendeckend für alle Dienststellen der Bundeswehr im In- und Ausland vom Sozialdienst der Bundeswehr beziehungsweise vom Sozialen Dienst im Bun­desministerium der Verteidigung (BMVg) durchgeführt.

Das BEM ist ein Angebot an alle zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich, die im Verlauf der letzten zwölf Monate insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren. Ziele des Verfahrens sind, eine längerfristige krankheitsbedingte Dienst- und Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und gemeinsam mit den Betroffenen Hilfen und Leistungen anzuwenden, um einer erneuten Dienst- und Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig.

Im Interesse der Betroffenen

Zwei Jahre wurde das modifizierte Verfahren im BMVg und den Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) Münster und Koblenz getestet. Jetzt ist das Pilotprojekt am 31. Dezember 2020 erfolgreich beendet worden.

„Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass sich die Verlagerung der Zuständigkeit für die BEM-Verfahren von der zivilen Personalführung hin zum Sozialdienst der Bundeswehr, die Abschaffung der Ausnahmetatbestände sowie die Einführung des Erstgespräches bewährt haben“, sagt Thomas Schlichting, BEM-Beauftragter und damit Koordinator des BEM-Verfahrens im Ministerium.

Mit diesen wichtigen Verbesserungen sei es gelungen, das Vertrauen in das BEM-Verfahren bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhöhen. Bei den Pilotdienststellen zeigten sich durchweg erhöhte Annahmequoten. Dies werde als Bestätigung gesehen, den eingeschlagenen Weg im Interesse der Betroffenen und des Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgebers fortzusetzen.

Neue Ansprechstellen für BEM-Verfahren

Die neuen BEM-Beauftragten befinden sich im BMVg (IUD III 4) und bei den für die Beschäftigungsdienststellen der Betroffenen örtlich zuständigen Sozialdiensten der Bundeswehr-Dienstleistungszentren sowie beim Sozialdienst Ausland (BAPersBw VII 1.4) für die Auslandsdienststellen der Bundeswehr. Sie sollen fortan eine koordinierte und individuell angepasste Steuerung des BEM-Verfahrens gewährleisten.

Fachaufsicht und Regelungsverantwortung sind nunmehr bei dem für den Sozialdienst der Bundeswehr zuständigen Referat III 1 der Abteilung Personal im BMVg zusammengefasst, was eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand ermöglicht.

Die Fortentwicklung des BEM-Verfahrens soll im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Qualitätszirkels mit allen betroffenen Stellen unter vertrauensvoller Beteiligung der Interessenvertretungen vorangebracht werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte (BEM)