In der BLV sind – auf der Grundlage des Bundesbeamtengesetzes - die wichtigen Leitlinien für die berufliche Entwicklung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten geregelt.
Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist die „Herzkammer“ des Beamtenrechts
Mit der neuen BLV ist dem Bundesinnenministerium (BMI) ein großer Wurf gelungen – sie enthält viele Flexibilisierungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Auch die Entstehung der BLV ist bemerkenswert: das BMI hat vor der Erstellung des ersten Entwurfes Gespräche mit den Verbänden und den Ressorts geführt, um den Bedarf abzufragen. Auf dieser Basis wurde dann ein erster Entwurf entwickelt. So war es auch möglich, dass die Bundesvorsitzende des VBB bei der ersten Besprechung am 4. Mai 2023 ihre Idee einbringen konnte, dass die Meister und Techniker eine bessere Wertschätzung erfahren und nicht immer nur die akademischen Abschlüsse zu guten Gehältern führen. Leitlinie für ihre Gedanken waren der EQR und DQR, nach deren Qualitätsrahmen der Meister und Techniker mit dem Bachelor - Abschluss gleichwertig ist. Meisterurkunden neueren Datums enthalten sogar den ausdrücklichen Hinweis, dass gleichzeitig ein Bachelor Professional erworben wird. Beim Besuch der VBB - Standortgruppe in Manching im Juli 2022 wurde das Problem der mangelnden Konkurrenzfähigkeit der Gehälter im Vergleich zu den benachbarten Luftfahrtunternehmen der Bundesvorsitzenden eindrücklich dargelegt: der Bund bildet aus, die Unternehmen „greifen“ dann die guten Techniker ab. Mit der Bedeutung dieser Fachkräfte für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr konnte die Bundesvorsitzende das BMI davon überzeugen, dass dringender Handlungsbedarf geboten war.
Da das BMI sehr gründlich an die Thematik heranging, gab es noch eine Studie in Auftrag, in der die gesamte Problematik der Gleichwertigkeit von Praxis- Abschlüssen untersucht wurde. Auch diesen „Stresstest“ überstand die Argumentation des VBB. Es wurden allerdings noch Erfahrungszeiten zur Bedingung für den Laufbahnwechsel gemacht. Das war für uns nicht ganz nachvollziehbar, aber am allerwichtigsten war der Paradigmenwechsel. Daher waren wir sehr zuversichtlich und haben die Mitglieder auch darüber informiert. Dann gab es jedoch ein politisches Erdbeben mit dem Ampelwechsel und die fertige BLV lag auf Eis. Weil das BMI jedoch so gründlich vorgearbeitet hatte, konnte es auch in der neuen Legislatur auf die gewonnenen Erkenntnisse zurückgreifen.
So war dieser Sonderzugang bei der Verbändebesprechung am 3. November 2025 kein Thema mehr. Stattdessen mussten wir nun für den Erhalt des Stellenbesetzungsverfahrens nach § 27 BLV kämpfen – auch hier mit Erfolg.
Wir haben für Sie viel erreicht!
Im Einzelnen:
Sonderzugang für Techniker und Meister in den gehobenen technischen und naturwissenschaftlichen Dienst (§ 29 BLV)
Ein zentraler Erfolg des VBB ist der neu geschaffene Sonderzugang für Techniker und Meister mit den Fortbildungsabschlüssen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ in den gehobenen technischen und naturwissenschaftlichen Dienst. Diese Regelung anerkennt berufliche Qualifikationen auf hohem Niveau und eröffnet hochqualifizierten Fachkräften zusätzliche Karrierechancen im öffentlichen Dienst.
Für den „Bachelor Professional“ sind drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit erforderlich, während für den „Master Professional“ zwei Jahre und sechs Monate nachzuweisen sind. Diese Anforderungen gewährleisten, dass fachliche Kompetenz und praktische Erfahrung den Ansprüchen des gehobenen Dienstes entsprechen.
Erhalt des Stellenbesetzungsverfahrens (§ 36 BLV/ehemals § 27 BLV)
Ein weiterer Erfolg ist der Erhalt des Stellenbesetzungsverfahrens im gehobenen Dienst, das im neuen Entwurf als § 36 BLV fortgeführt wird. Der VBB hatte sich erfolgreich gegen die ursprünglich geplante Abschaffung des bisherigen § 27 BLV eingesetzt und das BMI davon überzeugt, dass ein Verzicht auf diese bewährte Regelung keine Option ist.
Die Bundeswehrverwaltung ist stark dezentral organisiert: Bundeswehrdienstleistungszentren, Karrierecenter und Baukompetenzzentren werden von erfahrenen Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes geleitet. Das Stellenbesetzungsverfahren stellt sicher, dass langjährig erworbenes Fachwissen und praxisnahe Führungskompetenz genutzt werden, anstatt Posten ausschließlich mit jungen Akademikern zu besetzen. Auch in kritischen Bereichen wie den Bundeswehrfeuerwehren sorgt es für Sicherheit und Kontinuität.
Das Verfahren ermöglicht zudem die gezielte Bindung erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten und sichert das Wissen für die strategische Personalplanung der Bundeswehrverwaltung.
Fachspezifische Qualifizierung (§ 46 BLV)
Als Ergänzung zu dem bisherigen § 27 BLV wurde für den höheren Dienst eine fachspezifische Qualifizierung gemäß § 46 BLV eingeführt. Ursprünglich auf 2,5 Jahre angesetzt, beträgt die Mindestdauer nun zwei Jahre. Diese Anpassung sorgt für mehr Flexibilität und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung. Der VBB begrüßt diese Regelung, da sie die Karriereperspektiven der Mitglieder verbessert, ohne die Praxisorientierung der Verwaltung zu gefährden.
Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte (§§ 64, 65 BLV)
Die §§ 64 und 65 BLV schaffen zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes im Verwendungsbereich Wehrtechnik. Diese innovativen Regelungen bieten eine attraktive Möglichkeit zur Weiterqualifizierung und Karriereentwicklung, ohne die Sicherheit des Beamtenstatus aufgeben zu müssen. Der VBB sieht darin eine zukunftsweisende Maßnahme, die den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber weiter stärkt und die beruflichen Perspektiven unserer Mitglieder erheblich verbessert.
Fazit
Die Novellierung der BLV stärkt die Modernisierung und Flexibilisierung des Laufbahnrechts und sendet ein klares Signal für die Weiterentwicklung der Bundeswehrverwaltung. Der VBB hat sich über Jahre hinweg für diese Reform eingesetzt, um die beruflichen Perspektiven seiner Mitglieder nachhaltig zu verbessern.
Die erfolgreichen Maßnahmen – der Sonderzugang für Techniker und Meister, der Erhalt des Stellenbesetzungsverfahrens, die fachspezifische Qualifizierung sowie die Aufstiegsmöglichkeiten durch §§ 64 und 65 – zeigen deutlich, dass die Interessenvertretung des VBB wirksam ist und die Expertise der Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr langfristig gesichert wird.
Der VBB wird die Umsetzung der neuen Regelungen weiterhin aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die beruflichen Chancen und die Stellung seiner Mitglieder im öffentlichen Dienst erhalten und gestärkt bleiben.
Liebe Mitglieder des VBB,
Verbandsarbeit ist das Bohren dicker Bretter, aber es lohnt sich, nicht aufzugeben. Jede gute Idee hat ihre Zeit – und die ist genau: jetzt!
Im nächsten Schritt werden wir dafür kämpfen, dass auch die tarifbeschäftigten Meister und Techniker dieselbe Wertschätzung erhalten.
03.11.2025 Besprechung beim BMI zur BLV
04.05.2023 Besprechung beim BMI
04.07.2022 Die Bundesvorsitzende in Manching
BMI: Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung