06. März 2024

Information über Zuständigkeitsänderung der Beihilfebearbeitung im BVA

Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie über eine weitere Zuständigkeitsänderung der Beihilfebearbeitung innerhalb des Bundesverwaltungsamtes.

Die Änderung gilt für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Versorgungsbezüge zahlender Stelle in Düsseldorf des PK-Bereichs 010100 bis 020425.

Ab dem 13. März 2024 erfolgt die Beihilfebearbeitung nicht mehr durch die Beihilfestelle Stuttgart (Außenstelle München), sondern durch die Beihilfestelle Chemnitz.

Mit der Maßnahme sollen im Interesse der beihilfeberechtigten Personen längerfristig angemessene Bearbeitungszeiten erreicht werden.

Der betroffene Personenkreis wird persönlich mit einem Schreiben informiert.

Schreiben des Bundesverwaltungsamtes