18. Juli 2021

VBB gedenkt der Opfer der Hochwasserkatastrophe

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) gedenkt der Opfer der Hochwasserkatastrophe und ihrer Familien und spricht den vielen Helfer*innen seinen Dank aus!

Auch zahlreiche VBB-Kolleginnen und Kollegen sind von der Flutkatastrophe betroffen und die gelebte Solidarität und Hilfsbereitschaft untereinander ist überwältigend - so sind auch viele VBBler seit Donnerstag Nacht im Einsatz, um zu unterstützen, wo es nur geht. Zusätzlich werden Spenden gesammelt, Notfallpakete geschnürt und Hilfsangebote koordiniert. Wir sind dankbar und stolz auf solche Kollegen*innen! DANKE!

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf unseren Artikel vom 08. Februar diesen Jahres „Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung anlässlich akuter Katastrophen“ hinweisen.


Gemäß Rundschreiben des BMI kann Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu fünf Arbeitstagen zur Sicherung des eigenen unmittelbar durch Hochwasser bedrohten Eigentums, darunter ist auch das Eigentum von Verwandten ersten Grades zu verstehen (Eltern, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder), gewährt werden. In gleicher Weise ist bei Beamten*innen gemäß § 22 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) zu verfahren.


Die Freistellung bei Heranziehung zum Katastrophenschutzdienst richtet sich bei den Tarifbeschäftigten nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Beamtinnen und Beamte wird nach § 11 Abs. 2 und 3 Sonderurlaubsverordnung Sonderurlaub gewährt.